Der Bezug von Arbeitslosengeld II allein schützt grundsätzlich nicht vor Pfändungen. Der BGH hat nunmehr in seinem Beschluss vom 25.10.2012 (VII ZB 74/11) entschieden, dass dieses – ebenso wie Arbeitsentgelt oder Arbeitslosengeld I – grundsätzlich durch einen Gläubiger pfändbar ist. Ausreichender Schutz des Existenzminimums wird durch die gesetzlich geregelten Pfändungsfreibeträge gewährleistet.weiterlesen
BGH schränkt Haftung der Eltern bei illegalem Filesharing ihrer minderjährigen Kinder ein
Eltern haften für ihre Kinder. Dieser Grundsatz ist bislang vielen Eltern, deren minderjährige Kinder in Internettauschbörsen illegales Filesharing betrieben haben zum Verhängnis geworden, wenn sie für die Verfehlungen ihrer Sprösslinge von Abmahnkanzleien der Musikindustrie zur Kasse gebeten wurden.weiterlesen
Mindesttemperatur in Wohnräumen muss 20 °C betragen
Alle Jahre wieder, wenn die Heizperiode beginnt, haben Vermieter und Mieter manchmal abweichende Meinungen, wie warm es in einer Mietwohnung mindestens sein muss. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 08.06.2012 (63 S 423/11) exemplarisch die hierzu ergangene Rechtsprechung zusammen gefasst und dabei festgehalten, dass in der Zeit von 6:00 Uhr morgens bis 24 …weiterlesen
Kein Unterlassungsanspruch auf Entfernung eines Gegenkommentars bei ungerechtfertigter negativer Bewertung auf eBay
Gute Nachricht für Verkäufer bei eBay: Wer als Verkäufer zu Unrecht von einem Käufer negativ bewertet worden ist und sich dagegen mit einer eigenen Gegenkommentar zur Wehr setzt, handelt in Wahrnehmung eigener Interessen und kann dafür nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat das AG Nürtingen in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil …weiterlesen
BGH: Entgeltklauseln über überhöhte Gebühren für Pfändungsschutzkonto sind unwirksam
Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt und deshalb damit rechnen muss, dass ihm seine Gläubiger auch das Existenzminimum pfänden, der benötigt ein Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto). Der Kunde und das Kreditinstitut müssen dann vereinbaren, dass ein schon bestehendes oder ein neu eingerichtetes Girokonto als P-Konto geführt wird. Zur Führung eines bestehenden Girokontos als P-Konto ist das Kreditinstitut …weiterlesen