Die Veräußerung eines Unternehmens ist regelmäßig umsatzsteuerfrei, wenn der Betrieb „im Ganzen“ übereignet wird (§ 1 Abs. 1a UStG). Dies gilt ebenfalls, wenn nur der Warenbestand bzw. die Geschäftsausstattung verkauft wird und die Geschäftsräume an den Erwerber vermietet werden. Voraussetzung ist, dass die dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber möglich ist. Die Finanzverwaltung erkennt …weiterlesen
Schadensersatzansprüche eines Telefonanbieters bei Kündigung eines sog. Flatratevertrags sind um ersparte Aufwendungen zu kürzen
Wird ein Mobilfunkvertrag mit einem Pauschaltarif (einer sog. Flatrate) wegen einer Vertragsverletzung des Kunden gekündigt und verlangt der Anbieter die Grundgebühr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit als Schadensersatz, so ist dieser um ersparte Aufwendungen von mindestens 50 % zu kürzen (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.09.2012 – 24 C 107/12).weiterlesen
OLG München: Unterlassungsverfügung wirkt unmittelbar mit Zustellung
Gerade im Onlinehandel können Angebote aus den unterschiedlichsten Gründen rechtlich fehlerhaft und damit wettbewerbswidrig sein. Wer als Händler eine durch einen Mitbewerber erwirkte Unterlassungsverfügung zugestellt erhält, muss unverzüglich das in der Verfügung ausgesprochene Verbot beachten, will er nicht ein Ordnungsgeld riskieren. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in seinem von unserer Kanzlei erstrittenen Beschluss vom …weiterlesen
Regelung über Annahme eines Angebots erst mit Zahlungseingang ist unwirksam
Eine AGB-Klausel, nach der die Annahme des Vertragsangebot des Kunden „zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Vorkasse leistet“ erklärt wird, ist unwirksam, §§ 307, 308 Nr. 1 BGB, und stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2012 – 6 W 84/12).weiterlesen
BVerwG: Steuerberater darf nicht gewerblich Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.09.2012 (8 C 26.11) entschieden, dass ein Steuerberater nicht gewerblich die Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen darf (sog. gewerbliches Inkasso). Die zusätzliche Inkassotätigkeit sei für einen Steuerberater nicht erlaubnisfrei zulässig. Die erforderliche Erlaubnis könne auch nicht erteilt werden. § 57 Abs. 4 Nr. 1 S. 2 StBerG enthalte ein grundsätzliches Verbot einer …weiterlesen