Der Bundesfinanzhof hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung eines privaten PKW 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für …weiterlesen
BGH: 1,5 Geschäftsgebühr auch bei durchschnittlichen Sachen erstattungsfähig
Ein Nebenkriegsschauplatz bei Rechtsstreitigkeiten ist oft die Frage, ob und in welcher Höhe dem Kläger die Kosten erstattet werden müssen, die bei ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit seines Rechtsvertreters angefallen sind. Wurde vom Klägervertreter eine 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht, dann wird von Beklagtenseite oft eingewandt, dass allenfalls eine 1,3 Geschäftsgebühr zu erstatten sei, weil es …weiterlesen
Ratgeber: Surfen im Büro – Was erlaubt ist und was nicht (Teil 3)?
Chef online beleidigen: Kann ins Auge gehen Erlaubt: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gilt auch im Internet. Kritik ist zulässig, solange das Persönlichkeitsrecht des Chefs nicht verletzt wird. Verboten: Wer seinen Boss im Internet anschwärzt, liefert ihm einen Kündigungsgrund. Beleidigungen oder Schmähkritik braucht der Chef nicht hinzunehmen, denn solche Äußerungen gelten als öffentlich, nicht als privat. …weiterlesen
Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre
Gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „Winkeladvokat“ oder die der Kanzlei als „Winkeladvokatur“ besteht ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. § 185 StGB. Dies hat das OLG Köln entschieden (AZ: 16 U 184/11).weiterlesen
Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch Prozessfinanzierungsvertrag
Wer amerikanische Anwaltsserien im Fernsehen sieht weiß, dass dort Anwälte oft auf Erfolgsbasis arbeiten, also an den Entschädigungszahlungen, die sie für ihre Mandanten in Millionenhöhe erstreiten, prozessual beteiligt sind. Deutsche Rechtsanwälte dagegen werden ausschließlich für ihre Tätigkeit, nicht jedoch für ihren Erfolg bezahlt. Anders lautende Vereinbarungen sind nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nicht zulässig …weiterlesen