Einige wenige Mausklicks genügen und schon ist ein Text oder eine Fotografie – und manchmal sogar eine ganze Website – kopiert. Dass dies technisch leicht umzusetzen ist heißt aber noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Texte, Bilder, aber auch Webseiten, genießen nämlich regelmäßig Urheberrechtsschutz, so dass der Verletzer auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden …weiterlesen
Filesharing: Inhaber eines Internetanschlusses haftet grds. nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Ehepartner
Wird von einem Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen (sog. Filesharing), dann wird regelmäßig der Inhaber des Anschlusses zur Verantwortung gezogen. Darauf, ob er selbst die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt es dabei regelmäßig nicht an. Das OLG Köln (Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11) hat sich nun mit der Frage befasst, ob der Inhaber auch …weiterlesen
BFH: Fahrtziele dürfen in Fahrtenbuch nicht nur mit Straßennamen angegeben sein
Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler nicht pauschal ein Prozent des Anschaffungspreis seines Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern möchte, der kommt regelmäßig nicht umhin ein Fahrtenbuch zu führen. Dies kann mitunter recht lästig sein. Trotzdem lohnt es sich hier sauber zu arbeiten, da andernfalls das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und die ganze Mühe umsonst war. …weiterlesen
Admin-C haftet nicht für fehlerhaftes Impressum
Wer im Internethandel tätig ist weiß (oder sollte wissen), dass im Impressum die von § 5 TMG geforderten Pflichtangaben enthalten sein müssen. Bei Verstößen drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Bei gewerblich genutzten Domains gibt es meistens neben dem Domaininhaber auch noch einen Admin C. Der Admin-C ist der administrative Ansprechpartner einer Domain. Er hält den Kontakt zur DENIC …weiterlesen
Kein vorläufiges Verkaufsverbot für optisch verändertes Samsung «Galaxy Tab 10.1 N»
Das Samsung «Galaxy Tab 10.1 N» darf in Europa weiter vertrieben werden. Das Düsseldorfer Landgericht hat einen auf ein europaweites Verkaufsverbot gerichteten Eilantrag der Firma Apple zurückgewiesen, weil das «Galaxy Tab 10.1 N» ein anderes Design als sein Vorgängermodell aufweist. Es unterscheide sich nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht, das die Gestaltung eines …weiterlesen