Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 15.6.2009 – 1 BvR 1342/07) hat mit deutlichen Worten klargestellt, dass eine pauschale Kappung des nach Zeitaufwand abgerechneten Anwaltshonorars auf das Fünffache der gesetzlichen Gebühren verfassungswidrig ist.weiterlesen