Die Arbeitswelt wird auch auf die Führungsebene zunehmend weiblich. Dass Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschutz und anschließender Elternzeit haben, ist hinlänglich bekannt und zwar unabhängig davon, ob die Frau einfache Tätigkeiten ausführt oder Führungskraft im Unternehmen ist. Was aber ist mit Frauen, die als Geschäftsführerin einer GmbH oder Mitglied des Vorstands einer AG schwanger …weiterlesen
BVerwG: Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig
Das, was bereits der gesunde Menschenverstand sagt und zuvor der BayVGH bestätigt hat, haben nun auch die Richter am Bundesverwaltungsgericht festgestellt und mit Urteil vom 22.11.2022 (3 CN 2.21) entschieden, dass die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen über das Verlassen der eigenen Wohnung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 einen unverhältnismäßigen …weiterlesen
Gebührenklausel in der Ansparphase von Bausparverträgen ist unwirksam
Neue Schlappe für die Bausparkassen! Mit Urteil vom 15.11.2022 (IX ZR 551/21) hat der BGH entschieden, dass Klauseln in Bausparverträgen, die in der Ansparphase ein Jahresentgelt vorsehen Bausparer unangemessen benachteiligen, weil mit dem Jahresentgelt Kosten für die Verwaltungstätigkeit auf die Bausparer abgewälzt werden, welche die Bausparkasse bereits aufgrund einer eigenen gesetzliche Verpflichtung zu bringen hat, …weiterlesen
Warum Sie Ihre Immobilie noch im Jahr 2022 an die Kinder, Enkel, Nichten und Neffen verschenken sollten
Wenn Sie eine Immobilie in Familienbesitz haben und diese in einer angesagten Lage liegt, dann ist es bereits jetzt kaum mehr möglich, diese steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn diese nicht weniger als 200 m² Wohnfläche hat und sich der Erwerber dazu verpflichtet, dort mindestens auch 10 Jahre zu wohnen. …weiterlesen
Warum Vermieter bei Zahlungsrückständen stets neben einer fristlosen Kündigung auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aussprechen sollten
Kommt ein Mieter mit der Zahlung der Miete mit mehr als 2 Monatsmieten in Verzug, dann steht dem Vermieter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Durch die Regelung zur sog. Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB kann Mieter, jedenfalls dann, wenn es die erste fristlose Kündigung war, das Mietverhältnis dann …weiterlesen
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