Das Verhältnis zwischen Erben einerseits und Pflichtteilsberechtigtem andererseits ist oft von Misstrauen geprägt. Dies deshalb, weil die Interessen gegenläufig sind. Während der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten den Wert des Nachlasses möglichst klein halten möchte, möchte der Pflichtteilsberechtigte dagegen am gesamten Nachlass und dessen Wert partizipieren.der Gesetzgeber hat deshalb in § 2314 Abs. 1 BGB geregelt, …weiterlesen
Golf in Bayern: Aus 2G plus wird jetzt 2G
Der Bayerische Verordnungsgeber hat erneut seine Coronaregelungen modifiziert und am 14.12.2021, mit Wirkung ab dem 15.12.2021, in die 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung einen § 4a eingefügt. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: § 4a Geimpft oder genesen (2G) mit Kapazitätsbeschränkungen Im Hinblick auf Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und praktische Sportausbildung unter freiem Himmel, öffentliche und …weiterlesen
Vorsicht! Abzocke bei elektronisches-handesregister.eu
Die Digitalisierung hat auch vor dem Handelsregister nicht Halt gemacht, so dass es heute problemlos möglich ist, Online Handelsregisterauszüge einzuholen. Dies ist einfach und bequem, und auf den ersten Blick auch mit überschaubaren Kosten verbunden. Gleichwohl ist Vorsicht geboten, weil sich neben seriösen Anbietern auch Anbieter im Netz tummeln, die – zusätzlich zum Preis für …weiterlesen
So wird der PayPal Käuferschutz von dreisten Käufern missbraucht
Wer als Onlinehändler oder privater Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert, der riskiert, dass im Streitfall PayPal sich auf die Seite des Käufers schlägt und kurzerhand – auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Verkäufers – in das Vertragsverhältnis eingreift und den Kaufpreis erstattet. Ob das, was der Käufer, der den Käuferschutz in Anspruch nimmt, behauptet, …weiterlesen
Wer als Erbe die Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses verzögert, zahlt meistens teures Lehrgeld
Wenn sich zwei streiten, dann freut sich bekanntlich der Dritte. Sind Sie Erbe und im Testament ist ein Grundstücksvermächtnis, sei es als Vorausvermächtnis für einen Miterben, oder einen einfachen Vermächtnisnehmer, vorhanden, dann sollten Sie, wenn diese die Erfüllung des Vermächtnisses verlangt, nicht taktieren. Als Erbe stehen Sie in solchen Fällen regelmäßig mit dem Rücken zur …weiterlesen
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