Papier ist bekanntlich geduldig. Deshalb kann vertraglich grundsätzlich auch alles Denkbare geregelt werden. Kommt es dann allerdings zum Streit, dann kann die ein oder andere Regelung, die auf dem Papier steht, nicht zur Geltung kommen, weil sie sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB und damit unwirksam ist. Diese Problematik ergibt sich insbesondere bei älteren …weiterlesen
Kommt jetzt die Testpflicht für Geimpfte?
Während teilweise politisch und medial darüber diskutiert wird, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, ob statt der bisher geltenden sog. 3G-Regelungen, nur noch, 2 G-Regelungen gelten, wie dies bereits die Stadt Hamburg beschlossen hat, wo also nur noch Geimpften und Genesenen ein voller Zugang zum öffentlichen Leben gewährt werden soll, gibt es Bereiche, …weiterlesen
Keine rechtmäßige Anhörung des Betriebsrats ohne Nennung des Kündigungstermins
Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung, dass der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört wird. Wird dies vom Arbeitgeber versäumt, dann ist die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam. Dies ergibt sich aus § 102 BetrVG. Aber auch dann, wenn der Betriebsrat angehört wurde, kann die …weiterlesen
Warum Sie Nacherben stets konkret bezeichnen sollten…
Vor kurzem ist ein ungewöhnlicher Erbrechtsfall auf dem Schreibtisch des Verfassers gelandet, bei dem eine unbedachte Regelung zur Nacherbschaft durch den Erblasser dazu führt, dass der als Vorerbe eingesetzte Sohn des Erblassers, der zwischenzeitlich selbst das 60 Lebensjahr überschritten hat, sich „kastrierten“ lassen müsste, um über eine zum Nachlass zählende Immobilie zu verfügen, und das, …weiterlesen
Schwerwiegende Entgleisung nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein einschneidender Abschnitt im Leben eines jeden Arbeitnehmers. Da kann es leicht vorkommen, dass die Emotionen hochkochen, insbesondere dann, wenn die Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmers überraschend ist und vom Arbeitgeber persönlich übergeben wird. Wer sich hier allerdings als Arbeitnehmer nicht im Griff hat und seiner Verärgerung über die Kündigung …weiterlesen
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