In Deutschland gilt nach dem Grundgesetz das Prinzip der Gewaltenteilung. Dies bedeutet, dass die Staatsgewalt nicht zentralisiert, sondern aufgeteilt ist, sich also die unterschiedlichen Gewalten kontrollieren. Hierdurch soll die staatliche Macht begrenzt werden. Dabei gibt es 3 Gewalten, nämlich die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (vollziehende Gewalt) und die Judikative (Recht sprechende Gewalt). Bezogen auf …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsschließungsanordnung zählt zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben, wenn sie nicht arbeiten, es sei denn, es greift eine Sonderregel „Lohn ohne Arbeit“ ein. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in § 615 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann Lohn schuldet, wenn …weiterlesen
Abmahnradar: Deutsche Umwelthilfe mahnt Makler wegen Verstoß gegen GEG ab
Aktuell liegt uns erneut eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell vor, in der ein Makler wegen mehrerer Immobilienanzeigen zur Kasse gebeten wird. Während bislang in ähnlich gelagerten Fällen Verstöße gegen § 16 a EnEV geltend gemacht worden sind, wird diesmal ein Verstoß gegen § 87 GEG (Gebäudeenergiegesetz) geltend gemacht. Das neue …weiterlesen
Regelmäßig kein Kostenerstattungsanspruch im Erbscheinverfahren
Im Zivilprozess ist es grundsätzlich so, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dazu zählen neben den Gerichtskosten auch die außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Partei, also die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Diese Grundsätze, die in § 91 ZPO geregelt sind, sind den meisten Rechtsuchenden bekannt. Deshalb spricht man im Vorfeld auch oft von …weiterlesen
Bloße Erbeinsetzung eines Neffen begünstigt nicht automatisch den ganzen Stamm
Bei der Formulierung von Testamenten steckt der Teufel bekanntlich im Detail. Wer hier als Erblasser oder als Erblasserin unpräzise formuliert, der läuft Gefahr, dass am Ende der Nachlass nicht nur bei Gericht landet, sondern ein Dritter, nämlich ein Richter oder eine Richterin, entscheiden muss, was genau gewollt war. Von daher sollte, um Streit zu vermeiden, …weiterlesen
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