Der in Deutschland geltende Gewaltenteilungsgrundsatz funktioniert so, dass die Legislative, also der Bundestag und die Landesparlamente, Gesetz erlassen, die Exekutive, also die Bundesregierung und die Landesregierungen, die Gesetze vollziehen und die Judikative, also die Rechtsprechung, nach prüft, ob der Vollzug auch ordnungsgemäß erfolgt ist. Dieser seit Geltung des Gesetzes bewehrte Grundsatz wird seit vor rund …weiterlesen
Corona Spezial: Homeoffice für alle, wirklich?
Erst war es die Gastronomie und die Fitnessstudios, dann Friseure, Einzelhandel und sogar Rodler. Jetzt sind es Büros, die dafür verantwortlich sein sollen, dass die Infektionszahlen nach wie vor (zu) hoch sind und verhindern, dass der seitens der Verantwortlichen angestrebte Wert von 50 nicht erreicht wird. Homeoffice ist daher das neue Zauberwort, das sich jetzt …weiterlesen
Corona Spezial: Bundesregierung will Insolvenzantragspflicht weiter aussetzen und zwar diesmal bis zum 30.04.2021
Nachdem die zuletzt beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die zwar (coronabedingt) überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, zum 31. Januar ausläuft, plant die Bundesregierung erneut das Insolvenzrecht „coronakonform“ zu verbiegen, um die drohende Insolvenzwelle weiter hinauszuschieben.weiterlesen
Corona Spezial: Hygiene und Gesundheitsvorschriften zur Eindämmung der Corona Pandemie sind auch beim Einsichtsrecht der Gesellschafter einer GmbH zu beachten
Das in § 51 a GmbHG geregelte Einsichtsrechte der Gesellschafter zählt zu den grundlegenden Rechten eines jeden GmbH-Gesellschafters. Danach haben Gesellschafter das uneingeschränkte Recht sich sämtliche Geschäftsunterlagen, geschäftsbezogene Korrespondenz, Buchungen, Buchungssätze, Rechnungen etc. anzusehen. Eine aktive Mitwirkungspflicht der Gesellschaft gibt es allerdings nicht. Diese muss die Einsichtnahme nur passiv dulden. Da die Einsichtnahme grundsätzlich in …weiterlesen
Aufgepasst! Änderungen im handschriftlichen Testament sind nur bei Unterschrift wirksam
Ein privatschriftliches (handschriftliches) Testament ist deshalb weit verbreitet, weil im Gegensatz zum notariellen Testament, bereits bei der Errichtung (außer Beratungskosten für einen qualifizierten Rechtsberater) keine weiteren Kosten anfallen und dieses auch problemlos jederzeit angepasst und geändert werden kann. Wichtig ist dabei allerdings, damit die Änderungen auch wirksam sind, dass diese nicht nur handschriftlich geschrieben, sondern …weiterlesen
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