Gemäß § 13 Abs.1 S. 7 InsO hat der Schuldner dem zum Insolvenzantrag gehörenden Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen eine Erklärung beizufügen, dass die enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind. Diese Erklärung muss vom Schuldner persönlich abgegeben werden, da es sich um eine höchstpersönliche Wissenserklärung, handelt. Dies entschied nun das AG Essen mit Beschluss vom …weiterlesen
Zur Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds nach Ausgleich der Forderung
Wenn der Gläubiger seinen Eröffnungsantrag nach Ausgleich seiner Forderung weiterverfolgen will, weil in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war (§ 14 InsO), bedarf es nicht unbedingt eines Vortrags an neuen Tatsachen, die für eine auch jetzt noch bestehende Zahlungsunfähigkeit …weiterlesen
Reformpaket für Insolvenzanfechtung
Das Bundesjustizministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 16.03.2015 den Referentenentwurf für ein «Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz» den Länder sowie die betroffenen Fachkreisen und Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten …weiterlesen
Kautionsrückzahlung während der Wohlverhaltensperiode ist massebefangen
Der Anspruch auf Rückzahlung einer Mietkaution entsteht – aufschiebend bedingt durch das Ende des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache – in dem Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Kaution stellt. Geschah dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gehört der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution auch dann zur Insolvenzmasse, wenn er während der Wohlverhaltensperiode fällig geworden …weiterlesen
BGH: Ein zweiter Antrag auf Restschuldbefreiung, bevor nicht über den ersten Antrag entschieden worden ist, ist unzulässig
Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls so lange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2014 – IX ZB 22/13).weiterlesen
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