Nimmt ein Insolvenzantragsteller den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück, nachdem der vom Gericht bestellte Gutachter der Insolvenzschuldnerin das Vorliegen eines Insolvenzgrundes nicht bescheinigen konnte, hat der Antragsteller die Kosten des Insolvenzantragsverfahrens zu tragen. Eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen komme insoweit nicht in Betracht, auch wenn der Gläubiger beantragt dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen (AG …weiterlesen
BGH: Pfändbarkeit des Arbeitnehmeranspruchs auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung
Der BGH hat mit Beschluss vom 11.12.2014 (IX ZB 69/12) entschieden, dass eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1 b Abs.2 S.1 BetrAVG insolvenzfest sein kann.weiterlesen
BGH: Unwirksamer Insolvenzeigen- und Restschuldbefreiungsantrag nach – noch nicht rechtskräftig – eröffnetem Insolvenzverfahren
Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist (BGH, Beschluss vom 04.12.2014 – IX ZB 5/14).weiterlesen
Schadensberechnung bei Versteigerung von der Nachtragsverteilung unterliegenden Gegenständen
Lässt der Schuldner einen zur Sicherheit an einen Gläubiger übereigneten Gegenstand der Insolvenzmasse versteigern und den Erlös an den gesicherten Gläubiger auskehren, schädigt er die Insolvenzgläubiger in Höhe eines vom Insolvenzverwalter erzielbaren Übererlöses und des Kostenbeitrags für eine tatsächlich erfolgte Feststellung des Absonderungsrechts an dem massebefangenen Gegenstand. Dies entschied nun der BGH mit Urteil vom 25.9.2014 (IX …weiterlesen
BGH: Insolvenzanfechtung bei Kreditkartenzahlungen mit Barzahlungsersatz richtet sich grundsätzlich nicht gegen Kartenaussteller
Im vom BGH mit Urteil vom 23.10.2014 (IX ZR 290/13) zu entscheidenden Fall hatte die beklagte Bank für die spätere Insolvenzschuldnerin ein Geschäftskonto geführt und ihr eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt. Herausgeberin der Kreditkarte war aus lizenzrechtlichen Gründen nicht die Beklagte, sondern ein anderes Unternehmen, welches die Aufwendungsersatzansprüche aus den vom Karteninhaber autorisierten Kartenzahlungen an die …weiterlesen
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