Liegen eindeutige Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vor, sind mögliche andere Zwecke, die der Schuldner mit der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung außerdem verfolgt haben könnte, ohne Belang (BGH, Urteil vom 10.7.2014 − IX ZR 50/12).weiterlesen
OLG München: Maßgeblicher Zeitpunkt für Frist des § 88 InsO nicht durch Eröffnungsbeschluss nachweisbar
Gemäß § 88 InsO werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Sicherungen am Vermögen des Schuldners, die ein Insolvenzgläubiger innerhalb eines Monats vor dem Eröffnungsantrag oder danach erlangte, unwirksam (sog. Rückschlagsperre). Diesbezüglich hat das OLG München mit Beschluss vom 14.08.2014 (34 Wx328/14) entschieden, dass der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von der Rückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist …weiterlesen
Wiederaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits erst nach Bestreiten der Forderung
Ein Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist, (BGH, Urteil vom 03.07.2014 − IX ZR 261/12) .weiterlesen
Häufige Lastschriftrückgaben sind ein eindeutiges Anzeichen für eine Zahlungseinstellung, dem sich ein redlicher Gläubiger nicht verschließen kann
Hat ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkannt bzw. hätte diese erkennen müssen und nimmt er gleichwohl Gelder des Schuldners entgegen, können diese Zahlungen bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bspw. im Rahmen einer Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung zurückzuzahlen sein. Für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners als …weiterlesen
BGH: Restschuldbefreiung trotz Verurteilung des Schuldners wegen Insolvenzverschleppung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung
Nach § 297 Abs.1 InsO ist die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers zu versagen, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 – 283c StGB rechtskräftig verurteilt wird. Strafrechtliche Verurteilungen, die erst nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung …weiterlesen
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