Nach einer Entscheidung des EuGH vom 16.01.2014 (C 328/12) soll Art. 3 Abs. 1 EuInsVO so auszulegen sein, dass die Gerichte in dem Mitgliedstaat, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, auch für Anfechtungsklagen gegen solche Anfechtungsgegner zuständig sind, deren Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats, sondern in einem sogenannten Drittstaat liegt.weiterlesen
Zu den Anforderungen an die Internetveröffentlichung in Insolvenzverfahren
Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de entschieden, dass der Vorname des Schuldners als notwendiges Unterscheidungsmerkmal bei dem zu veröffentlichenden Beschluss des Insolvenzgerichts anzugeben ist. Die fehlende Angabe könne zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung führen (BGH 10.10.2013 – IX ZB 229/11).weiterlesen
Keine Sozialplanansprüche bei Masseunzulänglichkeit
Grundsätzlich darf für die Erfüllung von Sozialplanansprüchen, also Ansprüchen von Arbeitnehmern für den Ausgleich bzw. die Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen infolge einer Betriebsänderung, im Insolvenzverfahren nicht mehr als 1/3 der Insolvenzmasse verwendet werden, die ohne den Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünden, § 123 Abs. 2 InsO. Wird diese Grenze überschritten, …weiterlesen
BGH: Kondiktion einer vom Schuldner trotz Zustimmungsvorbehalt veranlassten Überweisung
Bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird regelmäßig ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs.2 Nr.2 InsO angeordnet (sog. schwacher vorläufiger Verwalter). Verfügungen des Schuldners sollen dann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sein. Nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.2013 (IX ZR 52/13) soll der Zustimmungsvorbehalt den Schuldner jedoch …weiterlesen
BGH: Fristberechnung zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nach Internetveröffentlichung
Eine öffentliche Bekanntmachung von Gerichtsentscheidungen erfolgt in Insolvenzverfahren bereits vielfach über das Internet. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.weiterlesen
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