Für die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle bestimmt § 174 Abs.2 InsO, dass der Gläubiger auch die Tatsachen angibt, aus denen sich nach seiner Einschätzung die rechtliche Qualifikation aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergibt. Nach der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 17.01.2008 (IX ZR 220/06), ist aber auch die nachträgliche Anmeldung des Rechtsgrunds zulässig.weiterlesen
Nach Insolvenzeröffnung begründete Ansprüche sind Neuforderungen
Der Anspruch des Insolvenzgläubigers muss vor Eröffnung bzw. im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens „begründet“ sein. Deshalb begründen künftige Ansprüche, bei denen erst ein „Rechtsboden“ besteht, keine Insolvenzforderung, dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15.05.2013 (L 11 KA 147/11). Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Ansprüche sind sog. Neuforderungen. § 87 InsO schreibt vor, …weiterlesen
BAG: Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts
Bei der Berechnung des pfändungsfreien (und damit nicht in die Insolvenzmasse fallenden) Arbeitsentgelts ist ein Ehegatte zu berücksichtigen, wenn der Schuldner ihm tatsächlich Unterhalt leistet. Bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist hiervon grundsätzlich auszugehen. Bei getrennt lebenden Ehegatten muss der Schuldner jedoch nachweisen, dass er wirklich Unterhalt leistet. Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht …weiterlesen
Absicherung des Altersteilzeitguthabens für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers
Wird zur Absicherung eines Altersteilzeitguthabens eine sog. Doppeltreuhand vereinbart, ist die zugunsten des Arbeitnehmers vereinbarte Sicherungstreuhand i. d. R. insolvenzfest und begründet in der Insolvenz des Arbeitgebers (Treugebers) ein Absonderungsrecht an dem Sicherungsgegenstand (BAG, Urteil vom 18.07.2013 – 6 AZR 47/12).weiterlesen
BGH: Sparguthaben unterliegen dem Insolvenzbeschlag
Das pfandfreie Vermögen steht dem Schuldner auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu. Spart er aus diesen Beträgen jedoch ein Guthaben an und zahlt dies auf ein Bankkonto ein, ist es nicht mehr pfandfrei und unterliegt dann dem Insolvenzbeschlag. Dies entscheid der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.09.2013 – (IX ZB 247/11).weiterlesen
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