Auch während des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Anspruch auf das unpfändbare Einkommen zu erheben und gerichtlich durchzusetzen. Er selbst kann gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung vorenthaltenen Arbeitseinkommens klagen, wenn dieser die Unterhaltspflichten des Schuldners nicht ordnungsgemäß beachtete, dies entschied das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 26.0 1.2012 (11 Sa 1004/11).weiterlesen
BGH: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch betriebswirtschaftliche oder wirtschaftskriminalistische Methode
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann, so der BGH in einer Entscheidung zur Insolvenzantragspflicht nach § 15 a InsO, sowohl nach der betriebswirtschaftlichen als auch nach der wirtschaftskriminalistischen Methode erfolgen (vgl. Beschluss vom 21.08.2013, 1 StR 665/12).weiterlesen
Verjährung von Sozialplanansprüchen
Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.10.2013 (5 Sa 823/12) sollen Abfindungsansprüche aus einem nach Insolvenzeröffnung und Anzeige der Massenunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan nicht bereits drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie sonstige Sozialplanansprüche verjähren, da der Anspruch erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens und Verteilung der Masse fällig werde. Zwar verjähren Sozialplanansprüche innerhalb von drei …weiterlesen
BGH: Geltung der dreijährigen Sperrfrist auch bei Versagung der Restschuldbefreiung in einem Erstverfahren gem. § 298 InsO
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2013 (IX ZB 51/12) unzulässig, wenn dieser vom Schuldner innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist.weiterlesen
Rechtsschutzbedürfnis bei negativer Feststellungsklage
Verfolgt ein Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, erkennt der Schuldner diese Forderung jedoch nicht an und widerspricht dieser im Prüfungstermin, so besteht für eine negative Feststellungsklage des Schuldners nach § 184 Abs.2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich …weiterlesen
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