Einem Insolvenzschuldner kann u.a. die Restschuldbefreiung deshalb versagt werden, weil er sich einer Insolvenzstraftat schuldig gemacht hat. Zu den Insolvenzstraftaten gehören die Bankrottdelikte nach §§ 280, 280 a StGB, die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b StGB und die Gläubigerbegünstigung i.S.d. § 283 c StGB. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat kann von …weiterlesen
Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Insolvenzverfahren nicht zulässig
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Zwangsvollstreckung und damit auch das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für alle Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig. Die Insolvenzgläubiger sind gehalten ihre Ansprüche allein durch die Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle durchzusetzen. Der Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf …weiterlesen
Insolvenz des Arbeitgebers kann Anspruch auf Elterngeld verringern
Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt 67 % des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von monatlich EUR 1.800,00. Wurde in diesem Zeitraum jedoch Lohn wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt, und erhielt das Elternteil stattdessen Insolvenzgeld, so soll dies nicht als Bemessungsgrundlage …weiterlesen
Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen vertragswidrig angelegter Barkaution bei Insolvenz des Vermieters
Als Mieter besteht das Recht vom Vermieter einen Nachweis dafür zu verlangen, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Solange er nach Aufforderung diesen Nachweis nicht bringt, besteht zu Gunsten des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht an den geschuldeten Mietzinsen (bis zur Höhe der Kaution). Dieses Zurückbehaltungsrecht können Mieter in der Insolvenz des Vermieters …weiterlesen
BGH: Zur Restschuldbefreiung bei Selbständigen
Um die Restschuldbefreiung erlangen zu können, muss ein Insolvenzschuldner die pfändbaren Beträge aus seinem Einkommen für die Dauer von 6 Jahren nach Verfahrenseröffnung abtreten. Einnahmen eines selbstständigen Schuldners fallen aber grundsätzlich nicht unter diese Abtretungserklärung. Denn Einnahmen, die der Schuldner aufgrund einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit erzielt, sollen diesem uneingeschränkt zur Verfügung stehen, da er auch …weiterlesen
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