In einem vom Landgericht Stuttgart (Urteil vom 10.03.2022, 12 O 18/22) entschiedenen Fall, hat die 12. Kammer den Widerruf eines Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank auch dreieinhalb Jahre nach Vertragsschluss gebilligt, weil die im Vertrag enthaltenen Angaben zur Art und Weise der Anpassung der Verzugszinsen nicht ausreichend gewesen sei. Kaufvertrag und Kreditvertrag müssen nun rückabgewickelt werden.
Sowohl bei Kreditverträgen als auch bei Leasingverträgen zur Finanzierung von Kraftfahrzeugen mit Verbrauchern können fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass auch Jahre später durch Widerruf der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Dies führt regelmäßig dazu, dass Bank oder Leasinggeber das Nachsehen haben, weil der widerrufene Kunde seine Zahlungen, trotz Nutzung des Fahrzeugs, zurück erhält.