Sie haben sich von Ihrem Ehegatten getrennt oder überlegen gerade sich zu trennen? Auch, wenn Ihnen dann vielleicht der Kopf augenblicklich nach etwas anderem steht, sollten Sie gleichwohl bei einer Trennung nicht vergessen auch Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag zu prüfen und gegebenenfalls an die neue Situation anzupassen. Nur so kann verhindert werden, dass im Falle Ihres Todes vor Vollzug der Scheidung der Ex-Partner (noch) an Ihrem Vermögen partizipiert.
Erbrecht entfällt nicht automatisch mit der Trennung
Das gesetzliche Erbrecht entfällt nicht automatisch mit der Trennung. Nur dann, wenn zum Eintritt des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren, also Sie selbst die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt haben und das Trennungsjahr abgelaufen ist, dann entfällt das Erbrecht Ihres Ex-Partners.
Hat dagegen nur dieser die Scheidung beantragt oder liegt noch gar kein Scheidungsantrag vor und die Eheleute leben nur getrennt, dann bleibt es beim gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht.
Auch Testamente und Erbverträge bleiben zunächst wirksam, wenn nicht für den Fall der Trennung ausdrücklich geregelt ist, dass dann etwas anderes gelten soll.
Erbrecht endet mit Scheidung
Das Erbrecht des Ehegatten erlischt vom Grundsatz her mit Beendigung der Ehe. Der geschiedene Ehegatte hat also kein gesetzliches Erbrecht. Da es aber auch Fälle geben soll, in denen sich die Ehegatten auch nach der Scheidung noch wohlgesonnen sind, müssen sie dann für den Fall, dass der oder die Ex noch im Falle Ihres Ablebens etwas erhalten soll, dies ausdrücklich testamentarisch verfügen und zwar gleichgültig, ob sie nochmals geheiratet haben oder nicht. Ansonsten geht er oder sie leer aus.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.