Im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sind ab 2013 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit regelmäßig im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von Altersvorsorgebeiträgen berücksichtigungsfähig. Die derzeit geltenden Höchstbeträge von 20.000 € (bzw. Ehegatten 40.000 €) werden auf 24.000 € bzw. 48.000 € angehoben.
Tipp:
Da Versicherungen nach einem Urteil des EuGH vom 01. März 2011 (AZ: C-236/09) ab 21. Dezember 2012 sog. Unisex-Tarife anbieten müssen, weil eine Unterscheidung nach Männern und Frauen gegen das Diskriminierungsverbot verstößt und somit nicht mehr zulässig ist, wird sich für Männer die Berufsunfähigkeitsversicherung ab diesem Zeitpunkt spürbar verteuern. Wer also als Mann vor hat eine solche Versicherung abzuschließen kann sparen, wenn der Abschluss noch vor diesem Termin erfolgt.