Wer seinen Arbeitgeber beleidigt, riskiert grundsätzlich den Verlust seines Arbeitsplatzes, weil eine solche Beleidigung im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Chef einen Psychopathen genannt hatte und dem deshalb fristlos gekündigt worden war. Denn das mit der Angelegenheit befasste Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24.07.2014 (5 Sa 55/14) die Kündigung für unwirksam erklärt.
Eine solche grobe Beleidigung sei zwar, so die Richter, eine erhebliche Ehrverletzung des Vorgesetzten und an sich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Im entschiedenen Fall hätte aber eine Abmahnung des Arbeitnehmers genügt. Der Mann hatte seinen Chef nämlich nicht direkt beleidigt, sondern war nur im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Zuvor war er bei einem Personalgespräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden. Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft und nannte seinen Chef einen Psychopathen.
Nach Auffassung der Richter konnte der Arbeitnehmer aufgrund der Umstände des Einzelfalls darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt.