Der Bundesrat hat am 14.10.2016 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Dieses hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.
Mit der Zustimmung des Bundesrates findet ein längeres parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss: Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden.
Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben. Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss. Am 08.07.2016 riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.
Der Vermittlungsausschuss formulierte am 21.09.2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.
Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie hier.
(Quelle: Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesrates)
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