Der Bundestag hat in erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung genommen. Leibliche Väter sollen in Zukunft ein gemeinsames Sorgerecht einfacher und schneller durchsetzen können, auch gegen den Willen der Mutter. Voraussetzung ist jedoch, dass dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Damit wird das Sorgerecht an die gesellschaftliche Realität und die Vielfalt familiärer Strukturen angepasst.
Außerdem hat letzte Woche das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts den Bundesrat passiert, welches u.a. Ehegatten nach der Scheidung einer langjährigen Ehe besser schützt. Bei einer Scheidung muss die Dauer der Ehe maßgeblich bei der Berechnung des Unterhalts mitberücksichtigt werden.
(Quelle: BMJ, Pressemitteilung vom 01.02.2013)