In den letzten Monaten sind vermehrt Abmahnungen der Catprint MEDIA GmbH mit Sitz in Garbsen in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen an den Cartoons des berühmten deutschen Cartoonisten Uli Stein aufgetreten. Diese Abmahnungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker ausgesprochen.
Die Catprint MEDIA GmbH behauptet seit dem 1. August 1997 berechtigt zu sein, Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu vergeben und im eigenen Namen die Rechte des Urhebers Uli Stein aus Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen. Es wird angenommen, dass der Catprint MEDIA GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Cartoons zusteht.
Wer ist betroffen?
Die Abmahnungen richten sich gegen Personen, die diese Cartoons ohne vorherige Zustimmung öffentlich zugänglich gemacht und/oder vervielfältigt haben. Typischerweise wird in den Abmahnungen ein Web-Link zu der Seite, auf der die betreffenden Zeichnungen zu finden sind, als Beweis für die Urheberrechtsverletzung genannt. Dies ist oft Facebook und Instagram.
Was wird gefordert?
Die Abmahnschreiben enthalten meist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit der eine Vertragsstrafe von 5.001 € versprochen werden soll und eine Vollmacht.
Die Forderungen der Catprint MEDIA GmbH umfassen in der Regel die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie die Erteilung von Auskünften darüber, wie lange die betreffenden Cartoons öffentlich zugänglich gemacht wurden.
Basierend auf diesen Informationen berechnet der Abmahner die Höhe des Schadensersatzes, wobei von 50,00 € meist pro Monat pro Cartoon ausgegangen wird. Hinzu kommen Abmahngebühren, wobei diese Forderungen regelmäßig nicht im Abmahnschreiben erhoben werden, sondern erst in deren Folgeschreiben, sobald die Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.
Wie sollte ich reagieren, wenn ich eine solche Abmahnung erhalten habe?
Im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung wird geraten, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Auskünfte zu erteilen. Es sollte vermieden werden, direkt mit den Abmahnern in Kontakt zu treten oder Zahlungen zu leisten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben und abgegeben werden. Zudem ist es wichtig zu überprüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob diese gerechtfertigt ist. Wichtig ist jedoch, dass reagiert wird, denn andernfalls droht in einem nächsten Schritt eine Unterlassungsklage oder eine einstweilige Verfügung. Da hier regelmäßig Streitwerte von 30.000 € und mehr beanstandungslos von den Gerichten festgesetzt werden, drohen bei einem Rechtsstreit schnell Prozesskosten von mehreren 1000 €. Wer dies nicht riskieren möchte, muss innerhalb der gesetzten Frist, jedenfalls dann, wenn die Abmahnung berechtigt ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Ist die Abmahnung dagegen nicht berechtigt, kann mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage reagiert werden. Ziel ist es dann gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist. Die Kosten dafür trägt dann derjenige, der die nicht berechtigte Abmahnung ausgesprochen hat.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Cat Media GmbH oder eines sonstigen Abmahners wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Wettbewerbsverstößen oder ähnlichem erhalten, dann beraten und vertreten wir Sie gerne bundesweit.