Der Coronavirus fordert nicht nur das Immunsystem der Infizierten heraus, sondern hat auch drastische, teils Arbeitsplatz und existenzvernichtende Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Um aus der Krise zu kommen ist (betriebswirtschaftlicher) Sachverstand) gefragt. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium befristet bis Ende 2020 ein Förderprogramm aufgelegt, nachdem von der Coronakrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler ohne Eigenanteil eine Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungskosten bis zu einem Beratungswert von 4.000 € erhalten. Die Unternehmen sollen durch die Inanspruchnahme von betriebswirtschaftlichen Sachverstand in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für von der Coronakrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Dabei wurden folgende Eckpunkte festgesetzt:
- Der Zuschuss beträgt 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten begrenzt auf einen Höchstbetrag von 4.000 €. Dazu zählen auch Auslagen und Reisekosten, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
- Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
- Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben
- Anträge können bis längstens 31.12.2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Anmerkung:
Gut gemeint, aber letztlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn wer die Tagessätze von Unternehmensberatungen kennt, der weiß, dass für 4.000 € Beratungshonorar nicht allzu viel erwartet werden kann. Da der Unternehmensberater kein geschützter Beruf ist, bleibt abzuwarten, ob die insoweit bereitgestellten Mittel, nicht dazu führen, dass durch Zuruf selbst ernannte Berater versuchen werden von der Regelung zu partizipieren. Jeder, der sich dazu berufen fühlt ein förderungswürdiges Unternehmen zu beraten, könnte nun nämlich, wenn er ein Unternehmen findet, das sich auch beraten lassen will, sich dann seine „Beratungsleistung“ in der vorgenannten Höhe vom Bundeswirtschaftsministerium vergüten lassen. Darauf, ob die Beratung auch erfolgreich war, kommt es wie stets bei einer Unternehmensberatung, nicht an.