Haben Sie sich schon einmal ausgesperrt? Dann wissen Sie ja, dass dies nicht nur ärgerlich, sondern meist auch ziemlich teuer ist. Ist die Tür zugefallen und wird ein Schlüsseldienst gerufen, dann beginnt meist der Ärger, weil je nach Tageszeit und Schlüsseldienst für das einfache Öffnen der Tür, was in wenigen Sekunden erfolgt, oft Hunderte von Euro von dem Pechvogel verlangt werden, der froh ist, wieder in die eigenen 4 Wände zu kommen.
Ein kleiner Trost ist, dass Sie einen Teil der Kosten vom Fiskus erstattet bekommen können, denn grundsätzlich ist es möglich diese als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen.
Dies allerdings nur, wenn Sie folgendes beachten:
- Damit ein Steuerabzug möglich ist dürfen Sie auf keinen Fall bar zahlen, denn Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht. Der Rechnungsbetrag muss also mittels Überweisung oder Kartenzahlung beglichen werden. Dies wird zwar häufig zu unschönen Diskussionen mit dem Mitarbeiter des Schlüsseldienstes führen, der bar kassieren will. Hier sollten Sie aber hart bleiben, denn kein Handwerker hat Anspruch darauf bar bezahlt zu werden.
- Ebenso wichtig ist, dass Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung ausgehändigt wird. Ein bloßer Schmierzettel, den manche Schlüsseldienste als Quittung geben wollen, genügt regelmäßig nicht.
- Damit eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist muss der Schlüsseldienst schließlich im Haushalt oder im näheren Umfeld des Steuerpflichtigen tätig geworden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Haustür oder Wohnungstür geöffnet wird. Aber auch die Kosten für das Öffnen von Garagen oder Gartentüren können steuerlich geltend gemacht werden.
Berücksichtigungsfähig sind dabei nur Arbeits- und Anfahrtskosten. Materialkosten, weil beispielsweise das Schloss ausgetauscht werden musste, mindern dagegen die Steuerlast nicht. Das Finanzamt erstattet 20 % dieser Kosten. Voraussetzung ist allerdings wiederum, dass sie nicht aufgrund von anderer Handwerkerleistungen den jährlichen Höchstbetrag in Höhe von 1.200 € schon anderweitig ausgeschöpft haben.
Dies alles können Sie sich freilich sparen, wenn Sie für den Fall der Fälle einen Reserveschlüssel bei einer Person ihres Vertrauens hinterlegt haben.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.).