Stirbt in Deutschland ein Mensch, dann kommt es beim Nachlassgericht, einer Unterabteilung des Amtsgerichts, an dem der oder die Verstorbene den letzten Aufenthalt hatte, zu einem Nachlassverfahren. Ziel des Nachlassverfahren ist es den oder die Erben zu bestimmen. Wer zum 1. Mal einen Todesfall in der näheren Familie zu beklagen hat und damit oftmals auch eine Chance hat, etwas zu erben, hat viele Fragen. Dieser Artikel erklärt, wie das Nachlassverfahren abläuft, und erläutert, was potentielle Erben nun wissen müssen.
1. Allgemeiner Ablauf des Nachlassverfahrens
Nach dem Tod einer Person informiert das Standesamt das zuständige Nachlassgericht. Dieses leitet die folgenden Schritte ein:
a) Sicherung des Nachlasses
Falls die Erben unbekannt sind oder Streitigkeiten drohen, ergreift das Nachlassgericht Sicherungsmaßnahmen. Es kann einen Nachlasspfleger bestellen, der den Nachlass verwaltet, bis die Erben festgestellt sind (§ 1960 BGB).
b) Ermittlung der Erben
Das Nachlassgericht klärt, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924–1936 BGB).
c) Ausstellung eines Erbscheins
Erben benötigen oft einen Erbschein, um ihre Rechte gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt nachzuweisen. Das Gericht prüft dabei die Erbenstellung und stellt den Erbschein aus (§ 2353 BGB). Der Erbschein kann beim Nachlassgericht oder einem Notariat beantragt werden.
2. Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament existiert?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das Nachlassgericht ermittelt die Angehörigen des Erblassers, die gemäß der Rangfolge des BGB erbberechtigt sind. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Erben erster Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge (§ 1924 BGB).
- Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (§ 1925 BGB).
- Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB).
- Ehegatten: Der Ehegatte hat eine Sonderstellung (§ 1931 BGB) und erhält einen Anteil je nach Güterstand.
Das Gericht informiert die festgestellten Erben schriftlich und teilt ihnen die Möglichkeit mit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen (§ 1942 BGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von der Erbschaft.
3. Nachlassverfahren bei Testamenten: Was passiert, wenn Testamente eingereicht werden?
Wenn ein oder mehrere Testamente vorliegen, sind die Aufgaben des Nachlassgerichts umfangreicher:
a) Eröffnung von Testamenten
Das Nachlassgericht eröffnet jedes eingereichte Testament formell (§ 348 FamFG). Alle bekannten Erben und Pflichtteilsberechtigten werden über den Inhalt des Testaments schriftlich informiert. Das Gericht prüft die formale Gültigkeit der Testamente, etwa hinsichtlich der Eigenhändigkeit und Unterschrift (§ 2247 BGB).
b) Mehrere Testamente: Welches gilt?
Existieren mehrere Testamente, wird zunächst geprüft, welches Testament das jüngste ist. Grundsätzlich gilt das zuletzt verfasste Testament, sofern es nicht widerrufen oder angefochten wurde (§ 2258 BGB). Frühere Testamente werden insoweit aufgehoben, als sie den Regelungen des jüngeren widersprechen.
c) Prüfung auf Anfechtung oder Ungültigkeit
Das Nachlassgericht prüft auch, ob Gründe vorliegen, die ein Testament unwirksam machen könnten, wie fehlende Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) oder Anfechtung wegen Irrtums (§ 2078 BGB). Eine Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds erklärt werden (§ 2082 BGB).
d) Information der Erben
Das Nachlassgericht informiert alle potenziellen Erben über den Inhalt der Testamente und mögliche Konflikte. Bestehen Unklarheiten oder Streitigkeiten, ist eine gerichtliche Klärung durch Erbscheinsanträge beim Nachlassgericht oder eine Erben Feststellungsklage beim Landgericht erforderlich. Jeder Beteiligte hat das Recht, Einwände gegen die Gültigkeit eines Testaments zu erheben. Das Verfahren kann sich erheblich verzögern, wenn mehrere Testamente unterschiedliche Erben benennen oder widersprüchliche Regelungen enthalten. Wichtig zu wissen ist, dass durch ein Erbscheinverfahren keine Hemmung der Verjährung eintritt. Wenn also jahrelang um die Erbenstellung gestritten wird und am Ende dabei herauskommt, dass einer der Beteiligten, zwar keine Erbe aber gleichwohl Pflichtteilsberechtigte ist, dann kann es passieren, dass Sven seit Eintritt des Erbfalls bereits 3 Jahre vergangen sind, der Pflichtteilsanspruch verjährt ist. Dies kann nur verhindert werden, wenn entweder die Beteiligten einen Verjährungsverzicht vereinbaren oder aber rechtzeitig beispielsweise eine Erben Feststellungsklage zum Landgericht erhoben wird. Nur hierdurch wird die Verjährung gehemmt.
Beispiel: Drei Testamente im Nachlassverfahren
Bei drei vorliegenden Testamenten würde das Nachlassgericht wie folgt vorgehen:
- Eröffnung aller Testamente: Alle Testamente werden den möglichen Erben zugestellt. Jeder Erbe erfährt dabei, in welchem Testament er berücksichtigt wurde und welche Testamente widersprüchlich sind.
- Prüfung der Reihenfolge: Das Gericht stellt fest, welches Testament das jüngste ist. Es gilt grundsätzlich als maßgeblich, sofern es gültig ist.
- Prüfung der Gültigkeit: Jedes Testament wird auf seine formale und materielle Rechtsgültigkeit geprüft. Dabei achtet das Gericht besonders auf:
– Testierfähigkeit des Erblassers.
– Eigenhändigkeit des Testaments.
– Mögliche Anfechtungsgründe. - Ermittlung der Erben: Sobald ein gültiges Testament bestimmt wurde, werden die Erben gemäß dessen Vorgaben benannt. Pflichtteilsansprüche nicht berücksichtigter Personen bleiben bestehen.
Die betroffenen Personen werden regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert, insbesondere bei Anfechtungen oder offenen Fragen zur Gültigkeit eines Testaments. Wer also beispielsweise in einem Testament als Erbe benannt ist, dann aber durch ein nachfolgendes Testament seine Erbenstellung verloren hat, der kann nun versuchen das nachfolgende Testament anzugreifen, mit dem Ziel, dass dieses dann von Nachlassgericht nicht berücksichtigt wird. Gerade dann, wenn der Erblasser bereits zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments gesundheitlich angeschlagen war, wird in derartigen Fällen oft die Frage der Testierfähigkeit eine große Rolle spielen.
Fazit
Das Nachlassverfahren in Deutschland ist ein klar strukturierter Prozess, der sich je nach Vorliegen eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge unterscheidet. Liegen mehrere Testamente vor, prüft das Nachlassgericht detailliert, welches Testament gültig ist und welche Rechte sich daraus ergeben. Für Erben ist es wichtig, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und Fristen wie die Ausschlagungsfrist einzuhalten.
Eine Verteilung des Nachlasses erfolgt im Nachlassverfahren dagegen nicht. Vielmehr müssen mehrere Erben untereinander sich auseinandersetzen und Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer ihre Ansprüche gegen die Erben eigenständig geltend machen.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihren Erbfall, bundesweit.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.