Während nach dem Inkrafttreten der EnEV ab Mai 2014 die Deutsche Umwelthilfe e.V. landauf und landab massenhaft Immobilienbesitzer, Vermieter und Makler abgemahnt hat, wenn diese in Immobilienanzeigen keine oder keine vollständigen Angaben zum Energieausweis gemacht haben, ist die Abmahntätigkeit parallel dazu, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. einer breiten Öffentlichkeit durch ihre Aktivitäten rund um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten bekannt geworden ist, so war es jedenfalls nach unserem Empfinden, etwas in den Hintergrund geraten.
Damit scheint jetzt Schluss zu sein, denn uns liegt aktuell wieder eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vor, in der sie nahezu inhaltsgleich zu ihren vormaligen Abmahnungen einen Verstoß gegen § 16 a EnEV rügt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 229,34 € beansprucht.
Während sich vormals die Deutsche Umwelthilfe e.V. regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 € versprechen lassen wollte, hat sich offensichtlich ihr „Haustarif“ erhöht. Jetzt soll der Abgemahnte, ein Vermieter aus Bremen, der in einer Anzeige im Sonntag Journal der Nordsee-Zeitung die Art des Energieausweises nicht angegeben hatte, eine Vertragsstrafe von 10.000 € versprechen.
Auch diesmal ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung so formuliert, dass sie keinesfalls unterzeichnet werden sollte. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie als Betroffener derartige Abmahnungen ignorieren dürfen. Dann kann es nämlich erst recht teuer werden. Vielmehr ist die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu empfehlen, weil nur so das Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung von kostspieligen Unterlassungsansprüchen beseitigt werden kann. Sie haben so auch im Fall einer berechtigten Abmahnung nicht nur die Möglichkeit glimpflich aus der Sache herauszukommen, sondern sie können so auch das Risiko, im Falle eines weiteren Verstoßes, nicht jedes mal 10.000 € bezahlen zu müssen, erheblich reduzieren.
Sind Sie auch Opfer der Deutschen Umwelthilfe e.V. geworden? Wir unterstützen Sie gerne Ihre Rechtsposition bestmöglich zu wahren.