Die Deutsche Umwelthilfe e.V. mit Sitz in Radolfzell, ist nicht, wie der Name vermuten lässt, etwas amtliches, sondern ein privater Verein, der jedes Jahr Millionen mit Abmahnungen und vor allen Dingen Vertragsstrafen im Wiederholungsfall verdient. Augenblicklich werden wieder verstärkt Immobilienanzeigen von Maklern abgemahnt, bei denen keine oder keine vollständigen Angaben zum Energieausweis gemacht werden, sodass ein Verstoß gegen § 87 GEG gerügt wird.
Vertragsstrafeverlangen bei gleichzeitiger zweiter Abmahnung
Augenblicklich liegt uns wieder ein solcher „Liebesbrief aus Radolfzell“ vor, mit dem die Deutsche Umwelthilfe einerseits die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 € geltend macht und andererseits die Abgabe einer weiteren strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, in der nunmehr ein erneutes Vertragsstrafeversprechen abgegeben wird, mit dem Inhalt, auch bei künftigen Verstößen mindestens 7.500 € Vertragsstrafe zu bezahlen. Interessant ist, dass die Deutsche Umwelthilfe bei ihrer 1. Abmahnung aus dem Jahr 2019 lediglich das Versprechen einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000 € haben wollte, also nunmehr mit ihrer Festsetzung auf 7500 € über ihr ursprüngliches Verlangen hinausgeht.
Hintergrund ist, dass der betroffene Makler bereits 2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch abgegeben hat, also eine Erklärung, wonach die Festsetzung der Höhe der Vertragsstrafe der Deutschen Umwelthilfe überlassen wird und lediglich eine Billigkeitskontrolle durch das zuständige Gericht stattfindet. Zusätzlich verlangt die Deutsche Umwelthilfe eine Abmahngebühren, diesmal in Höhe von 280,78 €. Eine Erklärung dafür, warum sie hier mehr verlangt als gewöhnlich, die wird sie nicht. Ebenso wenig, warum diesmal 19 % Mehrwertsteuer anstatt der sonst bei ihr üblichen 7 % Mehrwertsteuer verlangt werden.
Manchmal ist es besser eine einstweilige Verfügung zu kassieren, anstatt eine Unterlassungserklärung abzugeben
Der Fall verdeutlicht, dass es nicht in jedem Fall die beste Idee ist, auf eine erstmalige Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe mit Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung zu reagieren. Dies deshalb, weil die Deutsche Umwelthilfe Ihr Unternehmen, sobald Sie eine Vertragsstrafe versprochen haben, verschärft beobachten und kontrollieren wird, um dann im Wiederholungsfall an Vertragsstrafen ordentlich zu verdienen. Wenn Sie also als Makler Ihren Immobilienanzeigen nicht selbst machen, sondern dies Mitarbeitern überlassen, dann kann es langfristig die kostengünstigere Variante sein, die geforderte Unterlassungserklärung nicht abzugeben, und stattdessen eine einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil zu kassieren. Dies ist zwar auf den 1. Blick teurer, weil dann noch Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, für die mit der Deutschen Umwelthilfe kooperieren Kanzleistrukturen anfallen. Ergibt sich dann allerdings der Unterlassungsanspruch nicht aus einer Unterlassungserklärung, sondern nur aus einer gerichtlichen Entscheidung, die Sie zur Unterlassung verpflichtet, dann verliert die Deutsche Umwelthilfe das wirtschaftliche Interesse an Ihrem Unternehmen. Dies deshalb, weil für den Fall, dass Sie erneut verstoßen die Deutsche Umwelthilfe keine Zahlung an sich selbst beanspruchen kann, sondern Sie könnte lediglich bei Gericht einen Bestrafungsantrag mit dem Ziel stellen, dass das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie festsetzt. Dies ist weder für die Deutsche Umwelthilfe wirtschaftlich interessant noch für die mit ihr verbundenen Kanzleistrukturen, weil Ordnungsgeld anstatt in ihre Kasse in die Staatskasse gehen und es auch für die Anwälte im Rahmen eines Ordnungsgeldverfahrens nicht viel zu verdienen gibt. Hinzu kommt, dass Gerichte die Ordnungsgelder regelmäßig geringer ansetzen als die Vertragsstrafe, die die Deutsche Umwelthilfe für sich haben möchte.
Die Abmahnpraxis der Deutschen Umwelthilfe ist durchaus fragwürdig und man kann berechtigte Zweifel haben, ob dies wirklich der Lauterkeit des Wettbewerbs dient oder letztendlich nur eigenen monetären Interessen, denn kein Mieter und kein Kaufinteressent wird sein Interesse an einer Immobilie, insbesondere aber den Vertragsschluss, davon abhängig machen, ob nun Angaben zum Energieausweis in der Immobilienanzeige angegeben worden sind oder nicht. Gleichwohl müssen Sie, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sich Gedanken dazu machen, wie Sie mit Ihrem Unternehmen am besten darauf reagieren, denn es ist ausgeschlossen, dass die Deutsche Umwelthilfe das Verfahren einschlafen lässt.
Welcher Weg für Sie und Ihr Unternehmen der bessere ist, wenn Sie eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe erhalten haben, hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, bundesweit.