Anlässlich der aktuellen Diskussion um den Ankauf von Steuer-CDs warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 03.09.2012 vor diesem Vorgehen. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Eintreibung hinterzogener Steuern seien zwar ein berechtigtes Anliegen des Staates und der Allgemeinheit. Der Staat dürfe sich aber nicht selbst krimineller Mittel bedienen.
Der deutsche Staat dürfe auch bei der Verfolgung des legitimen Ziels, Steuerhinterziehung zu verhindern und hinterzogene Steuern einzutreiben, nicht nach dem Grundsatz «Der Zweck heiligt die Mittel» verfahren, warnt der Anwaltverein weiter. Vielmehr habe er auch hierbei die durch das Rechtsstaatsprinzip gezogenen Grenzen zu beachten. Aus diesem Grund erscheine der Ankauf illegal beschaffter Daten von Bankkunden durch deutsche Behörden bedenklich. Denn das heimliche und widerrechtliche Kopieren entsprechender Daten stelle nach schweizerischem wie nach deutschem Recht eine Straftat dar. Der Kauf von Diebesgut sei nach dem Recht beider Staaten strafbare Hehlerei.
Zwar verwiesen Experten darauf, dass geklaute Daten kein Diebesgut seien, weil sie keine körperlichen Sachen darstellen, räumte der DAV ein. Das sei eine Unterscheidung, die wohl weder der deutsche noch der schweizerische Gesetzgeber bei Erlass des Strafgesetzbuches bedacht habe. Der Kauf von gestohlenen Daten durch die Obrigkeit verleihe dem Datendieb eine ungerechtfertigte Legitimation und der Staat fahre taktisch wie moralisch auf der gleichen Schiene wie der Dieb. Denn kaufe der Staat unbefugt beschaffte Daten, falle die Widerrechtlichkeit auf ihn zurück. Zudem setze er objektiv einen Anreiz zur neuerlichen Begehung derartiger Straftaten. Dies führe zum Verlust an Glaubwürdigkeit und zur Erosion des Rechtsbewusstseins.
Quelle: beck-online