Wir erleben eine Ära, die durch eine Abfolge von Krisen gekennzeichnet ist: Flüchtlingskrise, Coronakrise, Energiekrise, Ukrainekrise und Inflation. Diese Ereignisse haben potenziell einen negativen Einfluss auf die Stimmung der Bevölkerung. Infolgedessen entscheiden sich zunehmend mehr Menschen in Deutschland, auf den Konsum von Nachrichten vollständig zu verzichten. Doch damit nicht genug, zeichnet sich bereits eine weitere Krise ab, die sich als „Demokratiekrise“ charakterisieren lässt. Diese neue Herausforderung manifestiert sich in der Debatte um ein mögliches Parteiverbot der Alternative für Deutschland (AfD), einer Oppositionspartei, die aktuell mit 78 Sitzen im 20. Deutschen Bundestag vertreten ist. Eine breite gesellschaftliche Bewegung, erkennbar an einer Online-Petition mit über 1.000.000 Unterstützern und zahlreichen Protestveranstaltungen am vergangenen Wochenende, bekräftigt diese Forderung.
Die Spaltung der Gesellschaft, die seit 2015 zunimmt und selbst vor persönlichen Beziehungen nicht haltmacht, scheint einen neuen Höhepunkt erreicht zu haben, wenn Kanzler Scholz und einzelne Kabinettsmitglieder nicht nur selbst auf Demonstrationen gegen eine Oppositionspartei erscheinen, sondern auch der Bundespräsident die „rechtschaffenen Demokraten“ lobt, und damit nicht nur suggeriert, dass es nach seiner Auffassung in Deutschland zwischenzeitlich auch nicht rechtschaffene Demokraten zu geben scheint, und damit eine Zweiteilung der Wählerschaft in gute und schlechte Demokraten akzeptiert. Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Zauberformel, die dafür verwendet wird, um medial den Aufschrei der Empörung anzuheizen. Aber was ist überhaupt die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die nun durch „gute Demokraten“ verteidigt werden soll und die dafür verwendet wird, dass erschreckend viele Menschen, einen gravierenden Eingriff in das Demokratieprinzip, den ein Parteiverbot mit sich bringt, fordern? Wir erklären Ihnen nachfolgend, was es mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf sich hat, und erläutern Ihnen an zwei Beispielen aus der Geschichte der BRD, wie das Bundesverfassungsgericht mit Parteiverbotsverfahren (KPD und NPD) umgegangen ist. Am Ende leiten wir mögliche Implikationen für ein Verfahren gegen die AfD ab.
Was versteht man untere freiheitlich-demokratischer Grundordnung?
Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist ein zentraler Begriff im deutschen Verfassungsrecht, der in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Dieser Begriff umschreibt die grundlegenden Prinzipien und Werte, auf denen das demokratische und rechtsstaatliche System in Deutschland basiert. Zu den Kernmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören:
1. Die Achtung der Menschenrechte: Dies beinhaltet den Schutz der individuellen Freiheiten und Grundrechte jedes Einzelnen.
2. Das Prinzip der Volkssouveränität: Die Macht des Staates geht vom Volk aus, welches seine Vertreter in freien, geheimen, allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahlen wählt.
3. Die Gewaltenteilung: Eine klare Trennung und gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten – Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) – ist grundlegend.
4. Die Rechtsstaatlichkeit: Alle staatlichen Maßnahmen müssen auf Gesetzen basieren, und es muss eine unabhängige Gerichtsbarkeit geben, die die Einhaltung der Gesetze überwacht.
5. Das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für politische Parteien: Die politische Vielfalt und der faire Wettbewerb zwischen verschiedenen politischen Strömungen sind wesentlich.
6. Die Achtung der Minderheitenrechte: Auch Minderheiten müssen geschützt und dürfen nicht diskriminiert werden.
Diese Prinzipien sind fundamental für das Verständnis des deutschen Verfassungssystems und bilden die Basis für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Jegliche politische Aktivität, die darauf abzielt, diese Grundordnung zu beseitigen oder ernsthaft zu gefährden, kann als verfassungsfeindlich eingestuft werden und entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel ein Parteiverbot.
Beispiel 1: Parteiverbot der KPD – BVerfG, Urteil vom 17.08.1956 – 1 BvB 2/51
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. August 1956, ist eines der wegweisenden Urteile in der deutschen Rechtsgeschichte. Es handelt sich um das Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Das Verfahren gegen die KPD wurde in der frühen Phase der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Anklage stützte sich auf Art. 21 Abs. 2 GG, der das Verbot von politischen Parteien regelt, die darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben oder zu beseitigen.
Verfahrensverlauf
- Antragstellung: Der Antrag auf Verbot der KPD wurde vom Bundesinnenministerium gestellt.
- Verfahren: Das Verfahren zog sich über 5 Jahre hin und umfasste eine umfangreiche Beweisaufnahme, darunter die Analyse von Parteiprogrammen, Reden und Veröffentlichungen der KPD.
- Verteidigungsstrategie der KPD: Die KPD argumentierte, dass sie eine demokratische Partei sei und das Recht habe, eine revolutionäre Änderung der Gesellschaftsordnung anzustreben, solange dies auf demokratischem Weg erfolge.
Kernargumente des Urteils
Verfassungsfeindliche Ziele:
Das Gericht stellte fest, dass die KPD tatsächlich darauf abzielte, die bestehende Staatsordnung umzustürzen und durch eine kommunistische Diktatur zu ersetzen. Dies wurde als verfassungsfeindlich angesehen.
Methoden:
Es wurde festgestellt, dass die KPD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgte, sondern auch bereit war, undemokratische und gewaltsame Mittel einzusetzen.
Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung:
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Aktivitäten der KPD eine ernsthafte und aktive Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten.
Bedeutung des Urteils
Präzedenzfall: Dieses Urteil bildete einen wichtigen Präzedenzfall für die Interpretation und Anwendung von Artikel 21 GG.
Schutz der Demokratie: Das Urteil verdeutlicht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Schutz der demokratischen Grundordnung gegen extremistische Bestrebungen.
Auswirkungen auf die politische Landschaft: Das Verbot der KPD hatte weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft in Westdeutschland.
Kritik und Diskussion
Das Urteil führte zu Diskussionen über das Ausmaß, in dem radikale, aber demokratisch gewählte Parteien das Recht haben, oppositionelle und revolutionäre Ansichten zu vertreten. Es gab Bedenken, dass das Verbot der KPD auch die Meinungsfreiheit einschränken könnte.
Fazit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die KPD im Jahr 1956 ist ein Schlüsselmoment in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Es stellt nicht nur ein Beispiel für die Anwendung des Parteiverbots dar, sondern auch für die Balance zwischen dem Schutz der demokratischen Ordnung und der Bewahrung grundlegender Freiheiten. Das Urteil zeigt die Grenzen auf, die politischen Parteien in ihrer Betätigung gesetzt sind, insbesondere wenn es um den Versuch geht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Es dient als Mahnung und Richtschnur dafür, wie wichtig der Schutz der Demokratie und der rechtsstaatlichen Prinzipien ist.
Beispiel 2: (Kein) Parteiverbot der NPD – BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13, bezüglich des Verbotsverfahrens gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist ein wesentlicher Bezugspunkt in der deutschen Rechtsprechung zu Parteiverboten.
Hintergrund des Verbotsantrags
Das Verbotsverfahren gegen die NPD wurde vom Bundesrat eingeleitet. Der Bundesrat, vertreten durch die Bundesregierung, war der Ansicht, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und damit gegen Art. 21 Abs. 2 GG verstößt, der das Verbot von politischen Parteien regelt, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bedrohen.
Verfahrensverlauf
- Einreichung des Antrags: Der Bundesrat reichte 2013 den Antrag auf Verbot der NPD ein.
- Beweismittel: Das Verfahren stützte sich auf eine Vielzahl von Beweismitteln, darunter Reden, Schriften und Handlungen von Parteimitgliedern.
- Verteidigung der NPD: Die NPD wies die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass sie eine legale politische Partei sei, deren Ziele und Aktivitäten im Rahmen der demokratischen Ordnung liegen.
Kernargumente des Urteils
Verfassungsfeindliche Ziele:
Das Gericht stellte fest, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Partei strebe nach einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft und lehne die pluralistische Demokratie ab.
Aktive Bekämpfung der Verfassungsordnung:
Das Gericht fand Hinweise darauf, dass die NPD aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeitet und eine antidemokratische Haltung einnimmt.
Fehlende Ernsthaftigkeit und Gefährlichkeit:
Trotz der verfassungsfeindlichen Ausrichtung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die NPD keine ernsthafte und aktive Bedrohung für die demokratische Grundordnung darstellt. Vor allem die geringe Wählerunterstützung und der begrenzte Einfluss der Partei wurden dabei berücksichtigt.
Bedeutung des Urteils
Präzedenzfall: Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ein Parteiverbot.
Schutz der Meinungsvielfalt: Das Urteil unterstreicht den hohen Wert der Meinungs- und Parteienvielfalt in einer Demokratie.
Grenzen von Parteiverboten: Es zeigt auf, dass ein Parteiverbot nur in Fällen greifen sollte, in denen eine Partei eine konkrete und ernsthafte Bedrohung für die demokratische Ordnung darstellt.
Kritik und Diskussion
Das Urteil führte zu Diskussionen über die Balance zwischen der Freiheit politischer Betätigung und der Notwendigkeit, die demokratische Ordnung zu schützen. Es wurde auch hinterfragt, inwieweit Parteiverbote effektiv sind, um extremistische Ideologien zu bekämpfen.
Fazit
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die NPD im Jahr 2017 ist ein Schlüsselmoment im Hinblick auf das Verständnis und die Anwendung von Parteiverboten in Deutschland. Es illustriert, dass das Verbot einer politischen Partei eine äußerst schwerwiegende Maßnahme ist, die nur dann zum Einsatz kommen sollte, wenn eine konkrete und ernsthafte Gefahr für die demokratische Grundordnung besteht. Das Gericht legt großen Wert auf die Erhaltung der Meinungs- und Parteienvielfalt, selbst wenn diese Meinungen kontrovers oder extrem sind. Dieses Urteil dient als wichtiger Orientierungspunkt für zukünftige Diskussionen und Entscheidungen bezüglich des Verhältnisses von politischer Freiheit und dem Schutz der Verfassungsordnung in Deutschland.
Vergleich der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Der Vergleich der beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts – das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) im Jahr 1956 und die Ablehnung des Verbots der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Jahr 2017 – bietet interessante Einblicke in die Rechtsprechung zu Parteiverboten in Deutschland. Obwohl beide Urteile unter dem gleichen Artikel des Grundgesetzes (Artikel 21 Absatz 2) fielen, kamen sie zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Gründe dafür liegen in den spezifischen Umständen jeder Partei und ihrer Aktivitäten sowie in der unterschiedlichen historischen und politischen Kontextualisierung.
Verbot der KPD (1956)
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die KPD aktiv die Abschaffung der bestehenden demokratischen Ordnung und ihre Ersetzung durch eine kommunistische Diktatur anstrebte. Diese Ziele wurden als klar verfassungsfeindlich eingestuft.
Es wurde festgestellt, dass die KPD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgte, sondern auch bereit war, undemokratische und gewaltsame Mittel zur Erreichung dieser Ziele einzusetzen.
Das Urteil muss im Kontext des Kalten Krieges und der starken ideologischen Auseinandersetzung zwischen Kommunismus und westlicher Demokratie gesehen werden. Dies beeinflusste die Wahrnehmung der KPD als ernsthafte Bedrohung für die junge Bundesrepublik.
Ablehnung des Verbots der NPD (2017)
Auch bei der NPD stellte das Gericht fest, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, insbesondere durch ihre rassistische und fremdenfeindliche Ideologie.
Der entscheidende Punkt für die Ablehnung des Verbots war jedoch, dass die NPD, trotz ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung, keine ernsthafte und aktive Bedrohung für die demokratische Grundordnung darstellte. Insbesondere wurde auf ihre geringe Wählerunterstützung, ihren begrenzten politischen Einfluss und ihre organisatorische Schwäche hingewiesen.
Im NPD-Urteil betonte das Gericht stark die Bedeutung der Meinungs- und Parteienvielfalt in einer Demokratie und setzte hohe Hürden für ein Parteiverbot.
Gründe für die unterschiedlichen Entscheidungen
Ein wesentlicher Unterschied liegt im wahrgenommenen Gefährdungspotential beider Parteien. Während die KPD in der Nachkriegszeit als reale und aktive Bedrohung für die junge Bundesrepublik angesehen wurde, fehlte es bei der NPD an einer ähnlichen Dringlichkeit und Machtposition.
Die unterschiedlichen historischen Kontexte spielen eine wichtige Rolle. Die Entscheidung gegen die KPD fiel in eine Zeit intensiver ideologischer Konflikte, während die Entscheidung bezüglich der NPD in einer etablierten und gefestigten Demokratie getroffen wurde.
Über die Jahrzehnte hat sich das Verständnis von Demokratie und die Rechtsprechung in Bezug auf Parteiverbote entwickelt. Das NPD-Urteil spiegelt ein moderneres Verständnis von demokratischer Toleranz und Pluralismus wider, bei dem ein Parteiverbot als äußerstes Mittel angesehen wird.
Fazit
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die KPD und die NPD zeigen, wie komplexe politische, historische und juristische Faktoren in die Überlegungen zu Parteiverboten einfließen. Sie verdeutlichen auch, dass die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sehr hoch
Könnte die AFD anhand dieser Kriterien verboten werden?
Antragsberechtigt für ein solches Parteiverbotsverfahren sind neben der Bundesregierung auch der Bundestag oder der Bundesrat. Die Petition, die die Einleitung ein solches Verbotsverfahren fordert, ist dabei rechtlich ohne Belang und für die genannten Organe ohne jegliche Verpflichtung. Diese entscheiden vielmehr aufgrund eigener Autonomie und nach eigenem Ermessen.
Die Rückschlüsse aus den Urteilen gegen die KPD und die NPD für ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) müssen vorsichtig gezogen werden, da jedes Parteiverbotsverfahren einzigartig ist und von den spezifischen Umständen und Beweisen abhängt, die in Bezug auf die jeweilige Partei vorliegen. Dennoch bieten die Entscheidungen einige grundlegende Einsichten:
1. Hohe Hürden für ein Parteiverbot
Die Urteile zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an ein Parteiverbot stellt. Eine Partei muss nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern diese auch aktiv und aggressiv bekämpfen.
Besonders relevant ist, ob eine Partei eine ernsthafte und reale Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt. Die reine Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen reicht für ein Verbot nicht aus.
2. Unterschiedliche historische und politische Kontexte
Das Verbot der KPD erfolgte in einem spezifischen historischen Kontext, der von einer starken ideologischen Auseinandersetzung geprägt war.
Die Entscheidung gegen ein NPD-Verbot reflektiert das Selbstverständnis einer gefestigten Demokratie, die auch extremen Meinungen Raum gibt, solange sie keine konkrete Gefahr darstellen.
3. Anwendung auf die AfD
Für ein Verfahren gegen die AfD müsste eine eigenständige, detaillierte Untersuchung ihrer Aktivitäten, Programme und Äußerungen führender Mitglieder erfolgen.
Entscheidend wäre die Frage, ob die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv und aggressiv bekämpft und ob sie eine ernsthafte Bedrohung für diese Ordnung darstellt.
4. Politische und gesellschaftliche Implikationen
– Sensibilität des Verfahrens: Ein Verbotsverfahren gegen eine im Bundestag vertretene Partei wie die AfD wäre mit erheblichen politischen und gesellschaftlichen Implikationen verbunden.
– Balance zwischen Freiheit und Sicherheit: Das Verbot einer politischen Partei berührt zentrale demokratische Werte wie Meinungsfreiheit und Pluralismus. Das Bundesverfassungsgericht muss daher eine sorgfältige Abwägung vornehmen.
Fazit
Die Diskussion um ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) stellt sowohl eine juristische Komplexität als auch eine politische Brisanz dar. Die historischen Urteile gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verdeutlichen, dass die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland erheblich sind. Jedes Verbotsverfahren erfordert eine minutiöse Prüfung der spezifischen Fakten und Umstände. Gemäß dem deutschen Verfassungsrecht ist ein Parteiverbot ein Ultima Ratio, also ein letztes Mittel, und setzt den Nachweis voraus, dass eine Partei eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die demokratische Ordnung darstellt. Angesichts dieser strengen Kriterien ist es unwahrscheinlich, dass, selbst wenn die derzeitige Ampelregierung diesen Weg beschreiten sollte, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zu erwarten ist.
Eine selbstkritische Reflexion der politischen Führung und ein empathischer Umgang mit den Sorgen und Bedürfnissen der Bürger könnten effektiver sein, um den zunehmenden Zuspruch für die AfD, die sich mittlerweile auch in der politischen Mitte etabliert hat, einzudämmen. Dies wäre konstruktiver als eine polarisierende politische Auseinandersetzung, wie sie im Fall Hubert Aiwanger beobachtet wurde. Um verlorene Wählerstimmen zurückzugewinnen, ist es entscheidend, dass die Bürger das Gefühl haben, die Politik diene ihnen und nicht umgekehrt. Der in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, scheint bei vielen politischen Entscheidungsträgern in Vergessenheit geraten zu sein. Diejenigen, die in Erwägung ziehen, die AfD zu wählen, tun dies oft nicht aufgrund von Überzeugung für das Personal oder die Inhalte der Partei, sondern vielmehr aus Frustration über das politische Establishment.
Anmerkung:
Der Verfasser hat zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit als sog. Repetitor gearbeitet und mehr als 10 Jahre angehende Juristen die Grundzüge des Verfassungsrechts im Rahmen ihrer Vorbereitung auf die Staatsexamina unterrichtet. Als Co-Autor in diesem Artikel wurde ChatGPT 4 eingesetzt.