Die Verführungen am Computerarbeitsplatz sind groß. Nicht nur soziale Netzwerke und Internet verleiten Arbeitnehmer dazu ihren Job zu riskieren, sondern auch derjenige, der den dienstlichen PC dazu nutzt zu privaten Zwecken Raubkopien von CD-ROMs oder DVDs herzustellen, riskiert die Kündigung.
Das LAG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 06.05.2016 (6 Sa 23/16) eine fristlose Kündigung bestätigt, weil der Arbeitnehmer auf dem Dienst-PC Raubkopien zum eigenen und kollegialen Gebrauch gefertigt hatte. Das Gericht sah darin eine erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, die das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört. Die Revision gegen das Urteil zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.