Nach einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom vom November 2019 gaben 65 % der befragten Internetnutzer an ihren digitalen Nachlass nicht geregelt zu haben. Immerhin 18 % haben nach eigenen Angaben teilweise Regelungen getroffen, während 13 % den digitalen Nachlass vollständig geregelt haben. Gegenüber dem Jahr 2017, hat sich die Zahl derjenigen, die Regelungen getroffen haben leicht erhöht. Damals gaben noch 80 % der befragten Internetnutzer an keinerlei Regelungen getroffen zu haben.
Auch Verträge mit Onlineanbietern gehen auf die Erben über und müssen gekündigt werden
Während bei vielen Menschen, die etwas zu vererben haben, grundsätzlich das Bewusstsein vorhanden ist, dass Streit dadurch vermieden werden kann, wenn abweichend von der gesetzlichen Erbfolge streitvermeidende (oder steueroptimierte) Regelungen getroffen werden, um materielle Vermögenswerte wie Haus, Geld, Wertpapiere oder Schmuck zu verteilen, führt der digitale Nachlass, also die Hinterlassenschaften in sozialen Netzwerken, Login-Daten zu Smartphones, Cloud-Speicher oder kostenpflichtigen Online-Diensten wie Netflix, Amazon Prime, Spotify und Co. noch eher ein stiefmütterliches Dasein.
Nachlässigkeit bei der Regelung des digitalen Nachlass stresst Erben und bringt Erblasser in Misskredit
Wer hier nachlässig handelt, der macht seinen Erben das Leben nicht nur unnötig schwer, sondern der Nachlass wird auch mit Folgekosten belastet, weil Verträge mit Internet-Diensteanbietern in den Nachlass fallen und damit nach § 1922 BGB auf die Erben übergehen. Sind diese kostenpflichtig, dann laufen also die Kosten weiter, wenn diese nicht rasch gekündigt werden. Für viele Erben ist dabei problematisch, dass sie oft gar nicht wissen, welche Verträge der Erblasser oder die Erblasserin abgeschlossen haben. Zugangsdaten und Passwörter werden oft regelrecht mit ins Grab genommen, weil kaum Erblasser für seine Erben ein Verzeichnis führt, in dem bestehende Verträge nach Anbieter und mit Zugangsdaten geordnet sind. Für die Hinterbliebenen bedeutet dies Stress pur, weil dann neben dem Schmerz und der vielleicht anstehenden Auseinandersetzung über die materiellen Werte auch noch die Suche nach Benutzernamen, Passwörtern und Vertragspartnern zum Zeitfresser wird. Wer hier also seiner Familie nicht nur Stress ersparen, sondern nicht riskieren möchte, dass er quasi postum ein Groll gegen ihn steht, der sollte im Zusammenhang mit der Regelung des letzten Willens auch den digitalen Nachlass stets mit einbeziehen.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.