Am 06.08.2014 ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das Gesetz offiziell in Kraft getreten. Einige der neuen Vorschriften greifen sofort, andere dagegen werden erst zum Jahreswechsel wirksam.
Mit dem LVRG sollen die Lebensversicherer für eine lang andauernde Niedrigzinsphase gerüstet und die vorhandenen Mittel gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Kunden verteilt werden. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Beteiligung ausscheidender Kunden an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Versicherungen dürfen diese nur noch zur Hälfte an ausscheidende Kunden auszahlen, wenn die zugesagten Leistungen aller Versicherten gesichert sind. Die Änderung tritt sofort in Kraft.
Besonders nicht sozialversicherungspflichtige GmbH-Geschäftsführer sind darauf angewiesen, selbst etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, da sie entweder keine gesetzliche Versorgung erwarten können oder diese deutlich unter ihren Einkünften im Arbeitsleben liegt. Sehr oft wurden in der Vergangenheit hierzu Pensionszusagen eingerichtet, um die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge des GmbH-Geschäftsführers sicherzustellen.
Erfahrungsgemäß bestehen bei vielen Pensionszusagen von Geschäftsführern im Mittelstand größere Probleme. Dies betrifft insbesondere die Kapitalansammlung (Rückdeckung) zur späteren Finanzierung der Pensionszusage. Oft wurde die Einführung der Pensionszusagen von Versicherungsgesellschaften begleitet, um Lebens- und Rentenversicherungen zu verkaufen. In den letzten Jahren sind die Zinsen rapide gefallen, so dass die Ablaufprognosen erheblich heruntergesetzt werden mussten. Es entstanden enorme Finanzierungslücken. Diese sind jetzt schon für viele Unternehmen existenzbedrohend. Durch das Inkrafttreten des LVRG werden die Ablaufleistungen der Lebens- und Rentenversicherungen nochmals drastisch gekürzt!
Unternehmen, welche nicht bis zum 31.12.2014 reagieren, müssen mit einer Verteuerung der Aufwendungen für die Altersvorsorge rechnen. Genaue Zahlen hierfür sind noch nicht veröffentlicht, aber viele Versicherungsgesellschaften gehen hier von über 20 % aus.
(Quelle: IBWF aktiv spezial – Dringender Handlungsbedarf bei Pensionszusagen)