Verstößt nach Auffassung von Facebook der Kommentar eines Nutzers gegen die Gemeinschaftsstandards, also die Hausregeln von Facebook, dann löscht Facebook den Kommentar und sperrte den Nutzer meist für 30 Tage. So war es auch einem Nutzer ergangen der einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging kommentierte. Er schrieb dabei:
„Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über «Facharbeiter», sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Während für gewöhnlich Nutzer dies klaglos hinnehmen, zog dieser vor das Landgericht Berlin und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Kommentars. Der zuständige Richter verbot im Beschlusswege, also ohne vorherige Anhörung von Facebook, den Kommentar zu löschen bzw. den Nutzer zu sperren.
Soweit bekannt hat Facebook bislang die Verfügung nicht vollständig umgesetzt, sondern lediglich die Sperre aufgehoben, nicht aber jedoch den Kommentar wiederhergestellt. Ob Facebook, um Präzedenzfälle zu vermeiden, die Verfügung angreifen wird, ist bislang nicht bekannt.
Aber selbst, wenn Facebook die einstweilige Verfügung im Widerspruchsverfahren erfolgreich angreift und das Gericht und das Gericht seinen Beschluss durch Urteil aufhebt, kann die Nichtbefolgung der erlassenen Verfügung mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Sollte der Nutzer diesen Weg bestreiten, dann bliebe abzuwarten, in welcher Höhe das Gericht gegen das finanzstarke Facebook ein Ordnungsgeld festsetzen wird, denn angedroht werden regelmäßig für die Nichtbefolgung einer einstweiligen Verfügung Ordnungsgelder bis zu 250.000 €.
Die Gemeinschaftsstandards von Facebook verbieten im übrigen u.a. Hassbotschaften und Gewaltsaufrufe und als erstere ist wohl der Kommentar eingestuft worden.