Clowns sollen lustig sein. Ein Horrorclown ist dies nicht. Zumindest nicht für diejenigen, die erschreckt werden.
Gar nicht lustig fand das AG Recklinghausen, was im vergangenen Jahr ein Paar neun Tage vor Halloween getrieben hat: Die Angeklagten waren „bewaffnet“ mit einer Clownmaske und einer Totenkopfmaske hektisch auf die Straße gesprungen, hatten mit den Händen herumgefuchtelt, auf Motorhauben geschlagen und so mehre Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen.
Für das Gericht war dies kein Spaß, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die bereits vorbestrafte Frau, die die treibende Kraft gewesen sein soll, ist deshalb mit Urteil vom 09.06.2017 zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ihr Partner muss 1.000 € Geldstrafe bezahlen.
Auch andere Gerichte verstanden kein Spaß. Bereits im Mai hatte das Amtsgericht Würzburg Jugendliche, die Passanten erschreckt hatten, zu Jugendarrest, Sozialstunden sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.