Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle in der Europäischen Union wird erleichtert. Die dazu Anfang Juni 2012 vom Rat der Justizminister beschlossene europäische Erbrechtsverordnung wurde am 27.07.2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist nun Mitte August 2012 in Kraft getreten und kommt ab Mitte 2015 zur Anwendung.
„Da jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, war die Rechtslage bislang verworren. Die neue Verordnung vereinfacht die Verfahren und bietet den Bürgern Rechtssicherheit“, erklärt EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding. Nach der Verordnung knüpft die internationale Gerichtszuständigkeit und das anzuwendende Recht regelmäßig an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als allein maßgebendes Kriterium an. Wer im Ausland wohnt, kann jedoch bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass angewendet wird. Außerdem wird mit der Verordnung ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Nachlassverwalter in der gesamten EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können.
Quelle: beck-online