Das FG Münster hat mit Urteil vom 20.09.2012 (5 K 3605/08 U) entschieden, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Betriebs-PKW – entgegen der derzeitigen Praxis – nicht der unternehmerischen, sondern der privaten Nutzung zuzuordnen sind. Dies hätte zur Folge, dass ein entsprechender Entnahmebetrag als unentgeltliche Wertabgabe i. S. des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer unterliegt.
Der dem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt weist jedoch Besonderheiten auf:
Es bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft aus einem als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetrieb und einer Ein-Mann-GmbH; der Einzelunternehmer nutzte als Geschäftsführer der GmbH einen von dieser überlassenen PKW für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Gegen das Urteil ist beim BFH Revision (Az.: XI R 36/12) eingelegt worden.