Das Erbscheinsverfahren dient der Feststellung der Erbenstellung und soll Klarheit über die Erbfolge schaffen. Hierbei sind die Beteiligten verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unrichtige oder unvollständige Informationen können nicht nur zu finanziellen Nachteilen führen, sondern auch das Vertrauen in die Rechtspflege beeinträchtigen. Daher ist es essenziell, im gesamten Verfahren Transparenz und Ehrlichkeit walten zu lassen.
Wer hier der Wahrheit zuwider falsche Angaben macht, für den kann es am Ende teuer werden, wie ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 9. Januar 2025 (Az.: 6 W 156/24) verdeutlicht. Bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Der Fall: Unwirksames Testament durch fehlende Eigenhändigkeit
Im vorliegenden Fall beantragte eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Sie legte ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dass dieses von der Verstorbenen eigenhändig verfasst worden sei. Tatsächlich hatte jedoch die Tochter das Testament geschrieben, und die Mutter hatte es lediglich unterschrieben.
Gemäß § 2247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss ein eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Da dies nicht der Fall war, erklärte das Gericht das Testament für unwirksam, und die gesetzliche Erbfolge trat in Kraft.
Kostenauferlegung aufgrund falscher Angaben
Durch die unwahren Angaben der Antragstellerin entstanden den anderen Erben, in diesem Fall den Geschwistern, Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung, um gegen den unberechtigten Erbscheinsantrag vorzugehen. Das OLG Celle entschied, dass die Antragstellerin gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Aufwendungen der übrigen Beteiligten zu tragen hat. Diese Regelung sieht vor, dass das Gericht einem Beteiligten die Kosten auferlegen soll, wenn dieser zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat.
Strafrechtliche Konsequenzen bei falscher eidesstattlicher Versicherung
Neben der Kostenlast drohen bei falschen Angaben im Erbscheinsverfahren auch strafrechtliche Sanktionen. Eine falsche Versicherung an Eides statt stellt gemäß § 156 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Im besagten Fall leitete das OLG Celle die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter, da ein Anfangsverdacht für eine solche Straftat bestand.
Fazit
Der Beschluss des OLG Celle unterstreicht die erheblichen Risiken, die mit falschen Angaben im Erbscheinsverfahren verbunden sind. Neben der Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Es ist daher unerlässlich, im Erbscheinsverfahren stets korrekte und vollständige Angaben zu machen, um rechtliche und finanzielle Sanktionen zu vermeiden.