Nach dem gleichlautenden Ländererlass der Finanzverwaltung vom 14.11.2012 werden sämtliche Erbschafts- und Schenkungsteuerfestsetzungen vorläufig vorgenommen. Das betrifft erstmalige und noch nicht bestandskräftige Festsetzungen nach dem 31.12.2008.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt und nicht dahin zu verstehen sei, dass das ErbStG als verfassungswidrig angesehen wird.
Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig vom Amtsgericht Wolfratshausen als Nachlasspfleger bestellt.