Unter der Überschrift „Frau nicht gewürgt, sondern abgewehrt“ berichtete der Isar Loisachbote in seiner Ausgabe vom 22.06.2013, über einen Fall, in dem eine Taxifahrer vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen Körperverletzung seiner Ehefrau verurteilt worden war, den dann das Landgericht München II aber nach einer Wiederholung der Verhandlung freisprach, weil es Notwehr angenommen hatte. Kurios war dabei, dass das Amtsgericht den Gesichtspunkt der Notwehr überhaupt nicht geprüft hatte, obwohl der Ehemann bereits ein Amtsgericht ausgesagt hatte, er habe lediglich einen Angriff seiner zwischenzeitlich von ihm geschiedenen Ehefrau abgewehrt. Der Angeklagte wurde von Frau Rechtsanwältin Carlota Hagemeyer aus unserer Kanzlei vertreten.
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