Banken wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Während in Zeiten voller Kassen Kunden mit allerlei augenscheinlich kostenlosen Zusatzleistungen angelockt worden sind, werden Banken aufgrund des seit Jahren anhaltenden Zinstiefs, das Banken wie Sparer gleichermaßen trifft, erfinderisch, wenn es darum geht, neue Umsätze zu generieren.
So hatte eine Sparkasse ein Onlinekonto für 2 Euro im Monat angeboten, verlangte dann aber noch zusätzlich pro sog. mobile TAN, also einer TAN, die auf das Mobiltelefon per SMS geschickt und mit der dann Überweisung autorisiert werden kann, zusätzlich 10 Cent und zwar gleichgültig, ob die TAN dann tatsächlich genutzt worden ist oder nicht. Die Gebühr wurde also nicht durch die Nutzung der TAN, sondern durch das bloße Versenden der SMS ausgelöst.
Beklagte Sparkasse versteht Versand einer mobile TAN als kostenpflichtige Zusatzleistung
Die Sparkasse hatte versucht ihren Gebührenanspruch damit zu rechtfertigen, dass es sich beim Einsatz einer mobile TAN nur um einen von vier unterschiedlichen Wegen handelt, um Zahlungen vom Konto auszulösen. Im Grundpreis kostenlos enthalten sei beispielsweise eine TAN-Liste in Papierform oder auch ein TAN-Generator für das Smartphone.
Die Vorinstanz hielt deshalb die pauschale Erhebung von Gebühren pro per SMS versandter TAN noch für zulässig, da es sich um die Inanspruchnahme einer Zusatzleistung handeln würde.
Nur die tatsächliche Nutzung der mobile TAN darf gebührenpflichtig sein
Mit Urteil vom 24.07.2017 (IX ZR 260/17) hat nun der BGH entschieden, dass es zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden sei, wenn eine Bank für die Nutzung einer mobile TAN eine Gebühr verlangt. Dies allerdings nur dann, wenn erst die Nutzung der TAN und nicht bereits der Versand per SMS die Gebühr auslöst. Die Gebühr darf also nicht anfallen, wenn der Kunde beispielsweise wegen eines begründeten Phishing-Verdachts die TAN nicht einsetzt hat oder aber sie wegen Überschreitung der zeitlichen Geltungsdauer nicht verwenden konnte. Vertragsklauseln, wonach jede übermittelte SMS-TAN eine Gebühr auslöst sind dagegen ungültig .