Wenn es ums Geld geht, dann wird mit harten Bandagen gestritten. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass bei Erbstreitigkeiten sich widersprechende Testamente vorgelegt werden, die allesamt vom Erblasser stammen sollen. Bei notariellen Testamenten ist dies unproblematisch, weil dann die Errichtung des Testaments vom beurkundenden Notar bestätigt werden kann. Bei handschriftlichen Testamenten ist dies schon schwieriger, insbesondere dann, wenn auch ein graphologisches Gutachten kein eindeutiges Ergebnis bringt, weil zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung der Erblasser krankheitsbedingt nicht mehr mit seiner Schreibhand, sondern mit der linken Hand geschrieben hat. Dies hat das OLG Köln in seinem Beschluss vom 03.08.2017 (2 Bx 149/17) entschieden und so die Nachbarn des Erblassers zu Erben erklärt.
Geschwister und Nachbarn beanspruchen den Nachlass für sich
Der Erblasser war im Alter von 62 Jahren unverheiratet und kinderlos an Krebs, der erst 6 Monate zuvor diagnostiziert worden war, verstorben. Alsbald nach der Diagnose hatte der Erblasser, der Rechtshänder war ,bereits Lähmungserscheinungen am rechten Arm, also seiner Schreibhand. Nach seinem Tod wurde beim Nachlassgericht zwei Testamente eingereicht. Eines von den Nachbarn des Erblassers, das diese als Erben einsetzte und die angaben der Erblasser habe das Testament mit seiner linken Hand im Beisein eines Zeugen geschrieben. Ein zweites Testament, das die Geschwister des Erblassers begünstigen sollte, war anonym beim Nachlassgericht eingegangen.
Gericht entscheidet sich zugunsten des die Nachbarn begünstigenden Testaments
Wie bereits zuvor das Nachlassgericht hat nun auch das OLG Köln zugunsten der Nachbarn entschieden. Dies deshalb, weil nach umfangreicher Beweisaufnahme, nämlich der Einholung eines graphologischen Gutachtens, schriftlicher Stellungnahmen der behandelnden Ärzte und durch Vernehmung von Zeugen zur Überzeugung des Gerichts feststand, dass das die Nachbarn begünstigende Testament dem wahren Willen des Erblassers entsprechen würde.
Zeuge überzeugt die Richter
Da das Testament krankheitsbedingt mit der schreibungewohnten linken Hand geschrieben war konnte das graphologisches Gutachten nicht mit Sicherheit bestätigen, ob dieses auch vom Erblasser verfasst worden ist. Dies deshalb, weil der Gutachter auf keine vorhandenen vergleichbaren Schriftproben zurückgreifen konnte. Nach Ansicht der Richter hatte aber der Zeuge glaubhaft bestätigt, dass er beim Verfassen des Testaments zugegen gewesen sei und dass es sich dabei um das Schriftstück handeln würde, das eigenhändig vom Erblasser verfasst worden war. Die Argumentation der Geschwister, dass jemand, der mit seiner schreibungewohnten Hand ein Testament verfassen würde nicht so regelmäßig schreiben könne, wie das Testament verfasst war, fand kein Gehör, denn nach Auffassung des Gerichts gebe es durchaus auch Menschen, die mit ihrer schreibungewohnten Hand ein regelmäßiges Schriftbild erzeugen könnten.
Testament zugunsten der Geschwister ist gefälscht
Das die Geschwister begünstigende Testament stuften die Richter dagegen als Fälschung ein, die nicht vom Erblasser stammte. Nicht nur, dass es anonym bei Gericht eingereicht worden war. Es war auch mit einem Datum versehen, bei dem der Erblasser selbst mit der linken Hand nicht mehr in der Lage war vernünftig zu schreiben. Zu dieser Zeit war ihm nur noch eine sehr krakelige Schreibweise möglich. Dies genügte dem Gericht, um das Testament als Fälschung einzustufen. Die Frage, wer das Testament gefälscht hatte, konnte das Gericht nicht klären. Sie war für die Entscheidung auch nicht mehr von Bedeutung. Ob es damit für das Gericht sein Bewenden hatte oder das Gericht den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, ist nicht bekannt.
Ohne das Testament zugunsten der Nachbarn hätten die Geschwister ohnehin als gesetzliche Erben geerbt. Der Fall verdeutlicht aber auch, dass bei Gericht gegen Zeugen meist „kein Kraut gewachsen“ ist, weil – jedenfalls im zivilrechtlichen Verfahren – Gerichte nur ganz ausnahmsweise Zeugen als unglaubhaft einstufen.
Ansprechpartner zum Erbrecht:
Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.