In Zukunft kann ein Vater das gemeinsame Sorgerecht auch dann durchsetzen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt.
So sieht dies der Referentenentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts vor. Eine entsprechende Reglung ist zu treffen, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht hatten in der jetzigen Regelung, nach der unverheiratete Väter grundsätzlich nur an der Sorge beteiligt wurden, wenn die Mutter einverstanden war, einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das Grundgesetz gesehen. Die geplante Neuregelung ermöglicht nun die gemeinsame Sorge immer dann, wenn das Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Um zügig Klarheit über die Sorgerechtsfrage zu ermöglichen, findet das normale familiengerichtliche Verfahren nur statt, wenn tatsächlich Kindeswohlfragen zu klären sind (Quelle: Referentenentwurf des BMI, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern).
Haben Sie Fragen wie das Verfahren jetzt und in Zukunft ablaufen wird und zu allen anderen Fragen rund um das Thema Sorgerecht, dann wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Carlota Hagemeyer aus unserer Kanzlei.