Am 01.08.2012 ist das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Die Neuregelung stellt laut Bundesjustizministerium mit der «Buttonlösung» sicher, dass Internetnutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen.
Wichtig: Die Bestellschaltfläche muss eindeutig auf Zahlungspflicht hinweisen!
Ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr kommt danach nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, erfordert dies laut Justizministerium, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit den Wörtern «zahlungspflichtig bestellen» oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung bzw. Hinweis beschriftet ist.