Nun kommt sie also bald, die von der Politik viel gepriesene Energiepreispauschale, die neben dem 9 € Ticket und einer temporären Steuerreduzierung bei den Kraftstoffpreisen, die arg gebeutelte arbeitende Bevölkerung in Deutschland entlasten und erhitzte Gemüter beruhigen soll.
300 € soll jeder Arbeitnehmer erhalten vom Auszubildenden bis zum Vorstand, der zum Stichtag 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis steht. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte, wenn es sich dabei um das 1. Dienstverhältnis und nicht um eine Nebenbeschäftigung handelt. Die Auszahlung erfolgt dabei regelmäßig durch den Arbeitgeber. Geringfügig Beschäftigte im Mini Job müssen, um die Zahlung zu erhalten, zusätzlich dem Arbeitgeber eine Bestätigung über das 1. Dienstverhältnis vorlegen. So soll vermieden werden, dass Personen, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, die Prämie gleich mehrfach beziehen.
Mehrbelastung für Arbeitgeber
Arbeitgeber wiederum sollen die Zahlungen über die Lohnsteueranmeldung im August bzw. eine Korrekturmeldung August im September refinanzieren.
An dieser Stelle hat das „Geschenk“ der Politik einen 1. Schönheitsfehler, weil die damit verbundenen Mehrkosten für die Lohnbuchhaltung zulasten der Arbeitgeber ergeben. Für große Unternehmen, die über eine eigene Lohnbuchhaltung verfügen, mag dies nicht weiter ins Gewicht fallen. Für Kleinunternehmer, die dafür ihren Steuerberater bezahlen müssen, ist dies eine Mehrausgabe, die nicht ersetzt wird.
Energiepreispauschale unterliegt der Lohnsteuer
Planen können die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aber mit den 300 € nicht, denn diese kommen nicht vollständig bei Ihnen an. Dies deshalb, weil der Fiskus sich gleich einen Teil der Wohltat wieder über die Lohnsteuer zurückholt, so dass dann, je nach Ihrem individuellen Steuersatz mal etwas mehr und mal etwas weniger bei Ihnen ankommt. Einerseits etwas zu geben, um gleichzeitig wieder etwas zu nehmen, ist nicht nur nicht die feine englische Art, sondern ist Ausfluss deutscher Bürokratie und wirkt arg umständlich. Amerika macht hier vor, wie es einfacher und besser geht. Dort wird einfach an jeden, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht, wenn der Staat meint Bürger entlasten und so die Konjunktur ankurbeln zu müssen, ein Scheck versandt, so dass nicht nur das Hin und her vermieden, sondern auch der volle Betrag zur Verfügung steht und Arbeitgeber nicht als Zahlstelle eingespannt werden. wenn Sie dann Ihr Geld an der Tankstelle ausgeben, dann holt sich der Fiskus ohnehin über Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer und CO2 Abgabe einen weiteren Teil des Geldes erneut zurück, so dass von dem großzügig angekündigten 300 € am Ende beim Bürger erschreckend wenig übrig bleibt.
Anfällig für Betrug
Abzuwarten bleibt, ob nicht von findigen Zeitgenossen die Regelung ausgenutzt wird, um 300 € abzukassieren. Voraussetzung für die Auszahlung ist nämlich nur, dass zum Stichtag ein Arbeitsverhältnis besteht. Eine gewisse Dauer des Arbeitsverhältnisses ist dagegen nicht Voraussetzung.
Wird also beispielsweise ein Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn 01.09.2022 eingestellt und danach am 02.09.2022 fristlos gekündigt, dann bestünde nach den gesetzlichen Vorgaben gleichwohl ein Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale. Ein Korrektiv, dass das verhindern soll, ist soweit ersichtlich, in die Regelung nicht eingebaut. Den Schaden hat der Steuerzahler.
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