Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen des Feststellungsverfahrens für den Grundbesitzwert sind nach einem Urteil des FG Nürnberg v. 22.3.2012 (4 K 1692/11) bei der Besteuerung der Erbschaft nicht als Nachlasskosten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG erwerbsmindernd zu berücksichtigen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision zum BFH (II R 20/12) eingelegt.
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Rechtsanwalt Graf ist auch Testamentsvollstrecker sowie Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.). und DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e. V.)
Rechtsanwalt Detzer wird regelmäßig von den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen als Nachlasspfleger bestellt.