Wenn Sie auf der Plattform online-handelsregister.eu versucht haben, zum beworbenen Preis von 4,90 €, einen Handelsregisterauszug einzuholen, dann werden Sie bereits bemerkt haben, dass Sie hier über die wahren Kosten getäuscht wurden, weil versucht wurde, Ihnen zusätzlich 749 € als versteckte Freischaltgebühr abzunehmen.
Wenn es Ihnen gelungen ist, diese zurückzubuchen, dann werden Sie voraussichtlich in den letzten Tagen ein Forderungsschreiben der Anwaltskanzlei PWB mit Sitz in Jena erhalten haben, die Ihnen mitteilt, dass im Rahmen eines Forderungskaufs die Schweizer INTER AG diese Forderungen erworben hätte und nun die Kanzlei damit beauftragt hätte, diese durchzusetzen. Neben den 749 € sollten dann zusätzlich Anwaltsgebühren in Höhe von 159,94 € bezahlt werden.
INTER AG ficht Forderungskauf wegen arglistiger Täuschung an…
Die gute Nachricht für alle Opfer dieser perfiden Abzocke ist, dass der Spuk nun ein Ende hat, denn uns liegt aktuell ein Schreiben von Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, der hinter der Anwaltskanzlei PWB steckt, vor, in dem dieser mitteilt, er habe namens der INTER AG den Forderungskauf gegenüber der BrokerMedia UG wegen arglistiger Täuschung angefochten und es würden seitens der INTER AG keine Ansprüche mehr gegen die von uns vertretene Mandantschaft geltend gemacht werden. Letztlich bedeutet dies, dass nun der schwarze Peter wieder bei der BrokerMedia UG liegt, weil diese im Rahmen des Forderungskaufs die INTER AG getäuscht haben soll.
… mit der Folge, dass sämtliche Mahnungen, in den letzten Tagen und Wochen verschickt wurden, wirkungslos werden
Wird ein Rechtsgeschäft wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB angefochten, dann wirkt dies nach § 142 BGB ex tunc, was bedeutet, dass Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig.
Folge daraus ist wiederum, dass die INTER AG sich über den von uns vertreten Fall hinaus in keinem weiteren Fall mehr darauf berufen kann, Inhaberin einer Forderung zu sein, so dass sämtlichen Mahnschreiben, die in den letzten Wochen in diesem Zusammenhang an viele Unternehmen deutschlandweit verschickt worden sind allesamt die Grundlage entzogen wird.
Wer also nicht gezahlt hat, der muss nun nicht mehr fürchten, weiter in Anspruch genommen zu werden. Und wer gezahlt hat, der kann theoretisch den zu Unrecht bezahlten Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.
Ob damit Opfer der Plattform online-handelsregister.eu dauerhaft Ruhe haben werden, bleibt abzuwarten, denn die BrokerMedia UG könnte nun versuchen die behaupteten Forderungen erneut anderweitig zu verkaufen und das Spiel geht wieder von vorne los. Letztlich basiert das System, wie so oft Abzocke im Internet, auf dem Prinzip, dass bei jeder Mahnungsrunde es immer einen gewissen Prozentsatz an Opfern gibt, die bezahlen um Ruhe zu haben, weil der mit einem Rechtsstreit verbundene Aufwand bei kleineren Beträgen völlig außer Verhältnis steht.…drum, denken Sie daran: „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ (frei nach Bertolt Brecht) .