Ist Hochsommer nicht etwas Schönes? Südliche Temperaturen nun auch bei uns in Deutschland, ohne dass man sich auf den Weg in den Süden machen muss. Das, wovon viele im Urlaub träumen, nämlich warmen Tagen und lauen Nächten, wird zu Hause dann doch schnell zum Albtraum, wenn man nämlich nicht wie im Urlaub nur im Schatten sitzen und sich ab und an erfrischen kann, sondern stattdessen im Büro oder Betrieb sein muss. Schon kommen erst Erinnerungen an die Schulzeit, als an solchen Tagen dann sehnsüchtig auf die Durchsage des Direktors gewartet wurde, der dann hitzefrei verkündete und die Schüler nach Hause geschickt hat. Nachdem das Arbeitsleben aber bekanntlich kein „Ponyhof“ ist, sieht es für Arbeitnehmer nicht ganz so einfach aus. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen und ab wann Sie als Arbeitnehmer hitzefrei beanspruchen können.
Darf ich bei bestimmten Temperaturen einfach zu Hause bleiben?
Nein, das dürfen Sie natürlich nicht. Ein Recht selbst darüber zu entscheiden, ob es zu heiß zum Arbeiten ist, haben Arbeitnehmer nicht. Wer einfach nicht zur Arbeit erscheint, der hat für die verlorene Zeit nicht nur keinen Lohnanspruch, sondern er riskiert auch eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Ebenso wenig dürfen Arbeitnehmer eigenmächtig entscheiden, wegen der warmen Temperaturen nach Hause zu gehen. Da Hitze keine Krankheit ist, ist dies auch kein Grund sich vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen. Wäre er vielleicht auch ungut, wenn dank moderner Medien dem Arbeitgeber während der Krankschreibung Bilder vom Badespaß am See zugespielt werden.
Gesetzgeber hat Temperaturen am Arbeitsplatz klar geregelt
Nachdem in Deutschland nahezu alles geregelt ist, hat der Gesetzgeber natürlich auch die Temperaturen am Arbeitsplatz, die zumutbar sind geregelt und zwar in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die vom Bundesarbeitsministerium erlassen worden sind. Die gute Nachricht ist, dass danach die Temperaturen am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht höher als 26° sein dürfen. Die schlechte Nachricht ist, dass sie aber in Ausnahmefällen, wie besonders heiße Sommertage, bis zu 35° betragen dürfen. Erst dann, wenn ein Raum wärmer als 35° ist, dann ist er als Arbeitsraum, so die Vorgaben des Gesetzgebers, nicht mehr geeignet. Ausgenommen sind Arbeitsplätze, an denen es naturgemäß heiser ist, also beispielsweise bei Stahlkocher in Stahlwerken, die gegen die Hitze spezielle Schutzanzüge tragen.
Werden also am Arbeitsplatz 35 °C überschritten, dann muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern hitzefrei geben. Den Lohnanspruch verlieren Arbeitnehmer dadurch nicht, weil sich der Arbeitgeber dann im Annahmeverzug befindet. Der Arbeitgeber hat ist hier nämlich pflichtwidrig unterlassen ab der Grenze von 26 °C, beispielsweise durch das Anbringen von Jalousien oder Sonnenblenden, vorzubeugen. Auch Ventilatoren und Klimaanlagen können Mittel sein, die der Arbeitgeber einsetzen muss, um die Temperaturen am Arbeitsplatz erträglich zu machen. Ob und wenn ja welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreift, ob er beispielsweise den Arbeitnehmern freistellt früher zu beginnen und früher aufzuhören, vorhandene Kleidungsordnungen lockert oder Getränke und Eis spendiert, ist ihm überlassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.