Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen sind unwahre oder ehrverletzende Äußerungen im Internet mehr als ärgerlich – sie können den Ruf und das Ansehen auf Dauer gefährden. Die Unterbindung solcher Äußerungen und deren rechtliche Verfolgung sind besonders schwierig, wenn die Äußerungen anonym erfolgen.
Anonyme Blog-Einträge
Das Landgericht Berlin (Entscheidung vom 5. April 2012 – 27 O 455/11) hat sich deshalb kürzlich mit der Haftung von Google für anonyme Erfahrungsberichte auf Google Maps beschäftigen müssen. Das Gericht stellte fest, dass die vom BGH (Az.: VI ZR 93/10) aufgestellten Grundsätze für rechtsverletzende Blog-Einträge auch für Erfahrungsberichte auf Google Maps gelten.
Im konkreten Fall ging es um einen anonym verfassten Erfahrungsbericht über einen in Berlin ansässigen Arzt. Bei der Eingabe des Suchbegriffs „plastische Chirurgie Berlin“ erschien die unter einem Pseudonym abgegebene Bewertung
„Vorsicht! Fuscher! Schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: seit dieser ‚Behandlung‘ kann ich nicht mehr anziehen, was ich will (…)
Seid vorsichtig! Seid gewarnt! Er ist furchtbar!“.
Erfahrungsbericht bei Google Maps
Das Gericht urteilte, ein solcher „Erfahrungsbericht“ stelle keine bloße Meinungsäußerung, in Form einer grundsätzlich zulässigen Kritik an einem Gewerbetreibenden dar, sondern sei schwerpunktmäßig insgesamt wie eine Tatsachenbehauptung zu behandeln. Angesichts der aus dem Eintrag entspringenden Persönlichkeitsverletzung hätte Google den Sachverhalt näher ermitteln und bewerten müssen und dazu insbesondere eine Stellungnahme des für den Eintrag Verantwortlichen einholen müssen. Da Google diese Prüfungspflichten missachtet habe, hafte es für die anonyme Äußerung.
Beratung bei GRAF – DETZER Rechts- und Fachanwälte
Wir haben umfassende Erfahrung in der Wahrung von Persönlichkeits- und Unternehmensrechten – in klassischen und neuen Medien. Gerne beraten wir aber auch Medienschaffende, Blog- und Forenbetreiber vor ihren Veröffentlichungen.